15.02.2005 - 8 Erschließung Landesinstitut für Qualifizierung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Wiemann. Die rege Diskussion wird von Herrn Blauscheck, Herrn Hilker, Herrn Dr, Kuntze, Herrn Freyer, Herrn Meilwes, Herrn Becker, Herr Bühren, Herrn Bormeier, Herrn Thiel, Herrn Dr. Braun, Herrn Schürg und Herrn Wiemann geführt. Der Unmut über die vom Bauträger vorgenommene Maßnahme wird verdeutlicht, es bestehen jedoch unterschiedliche Vorstellungen über die vorzunehmende Verfahrensweise, die sich in den folgenden Beschlüssen niederschlagen:

 

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Beschluss:

 

a) Der Landschaftsbeirat empfiehlt der Verwaltung, die Fundamente der bisher  gesetzten Beleuchtungskörper heraus zu nehmen und an einem günstigeren Standort in Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde zu verschieben.

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Mit Mehrheit abgelehnt

                       

              Dafür:                      2

              Dagegen:                8

              Enthaltungen:                 0

 

 

b) Der Landschaftsbeirat empfiehlt der Verwaltung, die Fundamente der bisher gesetzten Beleuchtungskörper zu belassen  und die Standorte der noch fehlenden Laternen mit der unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Mit Mehrheit beschlossen

                       

              Dafür:                      8

              Dagegen:                2

              Enthaltungen:                 0

 

 

c) Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung gem. § 69 LG NW zur Installation von Beleuchtungskörpern einschl. Versorgungskabeln zu mit der Auflage, die Stellungnahme der Verbände vom 15.02.2005 zu beachten.

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Einstimmig beschlossen

                       

              Dafür:                    10

              Dagegen:                0

              Enthaltungen:                 0

 

 

d) Der Landschaftsbeirat stimmt der Befreiung gem. § 69 LG NW zur Installation von Beleuchtungskörpern einschl. Versorgungskabeln unter Beachtung der  Auflagen gem. des Antrages vom 03.02.2005 der Fa. Meier + Partner in den Punkten 1 – 3 zu sowie der Durchführung einer vorherigen Ortsbesichtigung mit der unteren Landschaftsbehörde zur Festlegung der neuen Standorte.

 

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Mit Mehrheit beschlossen

                       

              Dafür:                     9

              Dagegen:               1

              Enthaltungen:                0

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