05.10.2011 - 23 Bebauungsplan Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gegen den Beschlussvorschlag werden keine Bedenken vorgebracht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss  zu fassen:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/11 (630) Zentraler Versorgungsbereich Lange Straße - Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs 2a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Lange Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung der Sternstraße (ab Lange Straße 21) bis zur Pelmkestraße 17 (Eckhaus). Außerdem umfasst es die Häuser um den Wilhelmsplatz sowie die Häuser ab Bismarckstraße 15 und 20 bis Bismarckstraße 21 und 32.  Im Geltungsbereich liegen auch die ersten Häuser der anschließenden Nebenstraßen. Das sind:

·        Sternstraße Nrn. 1 und 3 

·        Mauerstraße Nrn. 1 und 2

·        Kottmannstraße Nrn.  4 und 5

·        Moltkestraße bis Haus Nr. 9

·        Roonstraße Nrn. 2, 3, 4 und 6

·        Bleichstraße bis Haus Nr. 4

·        Bachstraße Nrn. 20 bis 25

·        Grummertstraße Nrn. 2, 4, 6 und 8

·        Pelmkestraße 19

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 1000 eindeutig dargestellt.

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll Anfang 2012 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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