05.10.2011 - 24 Bebauungsplan Nr. 11/11 (635) - Wohnbebauung W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Da es sich hier um ein kleines Gebiet mit maximal zwei Grundstücken handele, fragt Herr Romberg, ob es nicht sinnvoll sei, hier einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzuleiten. Auch die Kosten müssten dann von den Interessenten getragen werden.

 

Herr Grzeschista erinnert daran, dass es im Zusammenhang mit dem Schulzentrum einen bestehenden Bebauungsplan mit der Festsetzung Sondergebiet gebe.

 

Herr Panzer bezweifelt die Sinnhaftigkeit dieses neuen Bebauungsplanverfahrens.

 

Zu einem möglichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erklärt Frau David, dass in dem ursprünglichen Plan der Flächenbedarf für die Schule größer ermittelt worden sei. Die jetzt in Frage kommende Fläche sei dort immer noch als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Hier könne keine private Wohnbebauung zugelassen werden. Die Verwaltung habe sich trotz bestimmter Widerstände entschieden, den bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan teilweise durch einen Plan nach § 13 a zu ersetzen, da hier im Gegensatz zu einem vorhabenbezogenen Plan die Problematik innerhalb der Verwaltung gelöst werden könne. Ob die dortige Situation möglicherweise auch ohne Verfahren zu lösen wäre, sei zweifelhaft.  Eine bereits existierende Lärmschutzeinschätzung  besage auch, dass Wohnen hier möglich sei.

 

Herr Thomys fügt hinzu, dass dies Verfahren dazu diene zu klären, ob an dieser Stelle Wohnen möglich sei oder nicht.

 

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 11/11 (635) - Wohnbebauung Wörthstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und beschließt von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Eilpe im südlichen Bereich der Wörthstraße zwischen der Gesamtschule Eilpe und dem Sportplatz.

Er  beinhaltet die Grundstücke: Gemarkung Hagen, Flur 11, Flurstücke 74 bis 76 tlw. 121 tlw., 126, tlw. 128 tlw. und in der Flur 12 das Flurstück 1085 tlw. .

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben genannte Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrenschritt.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes soll im 1. Halbjahr 2012 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=140859&selfaction=print