05.10.2011 - 17 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Panzer erklärt Frau David, dass sich die Verwaltung in diesem Fall gegen ein Verfahren nach § 13a BauGB ausgesprochen habe, zum einen wegen der Nutzung und Flächeninanspruchnahme und zum anderen wegen des verkürzten Verfahrens ohne Bürger- und vorgezogene Behördenbeteiligung. Dies würde gerade in diesem Verfahren für wichtig erachtet.

 

Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen die Vertagung keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Emst nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße umgeben vom Waldbereich „Langenloh“. Im Süden grenzt das Plangebiet mit dem Emster Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen bildet die Straße Im Langen Lohe die Grenze des Plangebietes, im Nordwesten die Lohestraße. Die genannten Straßen, der „Lohesportplatz“ sowie der Marktplatz befinden sich im Plangebiet. Im Nordosten grenzen die Grundstücke der Anlieger der Lohestraße an das Plangebiet. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch das Wohngebiet an der Mallnitzer Straße gebildet.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt sollen im 4. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Die Beratung wurde vertagt.