05.10.2011 - 17 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage von Herrn Panzer erklärt Frau
David, dass sich die Verwaltung in diesem Fall gegen ein Verfahren nach § 13a
BauGB ausgesprochen habe, zum einen wegen der Nutzung und Flächeninanspruchnahme
und zum anderen wegen des verkürzten Verfahrens ohne Bürger- und vorgezogene
Behördenbeteiligung. Dies würde gerade in diesem Verfahren für wichtig
erachtet.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen die
Vertagung keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtteil Emst nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße umgeben vom Waldbereich
„Langenloh“. Im Süden grenzt das Plangebiet mit dem Emster
Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen bildet die Straße Im
Langen Lohe die Grenze des Plangebietes, im Nordwesten die Lohestraße. Die
genannten Straßen, der „Lohesportplatz“ sowie der Marktplatz
befinden sich im Plangebiet. Im Nordosten grenzen die Grundstücke der Anlieger
der Lohestraße an das Plangebiet. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch
das Wohngebiet an der Mallnitzer Straße gebildet.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt sollen
im 4. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
