05.10.2011 - 9 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath berichtet insbesondere über den Beschlusszusatz des Landschaftsbeirates, der vorgeschlagen habe, den Steinbruch regelmäßig von ehrenamtlichen Fachleuten auf das Vorkommen von Höhlen untersuchen zu lassen.

 

Dieser wird von Herrn Bögemann aus Sicht des Beirates weiter konkretisiert.

 

Herr Gockel bemerkt, dass dieser Vorschlag sowohl von Seiten der Firma als auch von der Verwaltung kritisch gesehen werde, nicht nur aus rechtlicher Sicht, da hieraus keine Verpflichtung derartige Dinge aufzunehmen abgeleitet werden könne. Außerdem unterlägen Höhlen in Steinbrüchen dem Denkmalschutz.

 

Dieser Aspekt ist für Herrn Dr. Ramrath durchaus nachvollziehbar. Am Ende eines derart komplexen und langwierigen Verfahrens, welches mit einer gebundenen Entscheidung ende, sollten keine weiteren Forderungen eingebracht werden. Daher schlage er für heute eine Beschlussfassung vor wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Des Weiteren solle die Verwaltung, ohne dies ausdrücklich im Beschluss zu erwähnen gebeten werden, mit der Firma im Gespräch zu bleiben, um zu irgendeinem Zeitpunkt, nicht regelmäßig, die vom Landschaftsbeirat vorgeschlagenen Nachschau vornehmen zu können. Diese Zusammenarbeit, die mit dem Eigentümer abzustimmen sei, solle jedoch auf freiwilliger Basis geschehen und nicht Bestandteil der Genehmigung sein.  

 

Herr Meier ist der Auffassung, dass bei dieser Genehmigung ein guter Kompromiss zwischen Naturschutz und Arbeitsplatzsicherung  gefunden worden sei. Auch die Bevölkerung habe dies wohl so verstanden. Es solle daher dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden.

 

In dieser Hinsicht spricht sich auch Herr Reinke aus.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen fasst gem. § 68 WHG den als Anlage II angefügten Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Steinbruchs „Donnerkuhle“ einschließlich der dazugehörenden Anlagen und der Entscheidung über die eingegangenen Einwendungen.

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung,  den als Anlage II angefügten Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörenden Anlagen gem. § 74 (4) VwVfG an die Rheinkalk Eifel-Sauerland GmbH & Co. KG zuzustellen und öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 0

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Arnusch aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage

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