21.09.2011 - 6.5 Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielfl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Schwanke vom Fachbereich Jugend und Soziales informiert dazu, dass der Unterausschuss Jugendhilfeausschuss der Vorlage, bis auf einige Details die noch geändert werden, im Wesentlichen zugestimmt habe.

 

Die Vorlage betreffe die neue Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielflächen – nicht zu verwechseln mit der bereits existierenden Spielflächensatzung.

So gebe es in Hagen Spielplätze, Bolzplätze, Skateranlagen, Grünflächen die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Bezüglich der Nutzung dieser Flächen gebe es bis heute in Hagen keine einheitliche Regelung die Spielzeiten betreffend - aber auch der Altersstruktur der Kinder und Jugendlichen. Dies habe in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden geführt. Ferner habe der Bundestag im Mai 2011 das Gesetz verabschiedet, dass Kinderlärm keine Emission sei.

So gibt Frau Schwanke die wesentlichen Punkte der Satzung wieder.

Darüber hinaus sollen Schulhöfe nach Beendigung des Schulbetriebes eventuell mit einbezogen werden. Hier müsse jedoch zunächst ein entsprechender Austausch mit dem zuständigen Fachamt stattfinden.

 

Herr Grzeschista möchte wissen, welche Flächen gemeint seien, die in § 1 dieser Satzung als „zum Spielen freigegebenen Grünflächen und Bewegungsräume“ aufgeführt sind. So bittet er darum, dass bis zur Ratssitzung ein entsprechender Übersichtsstadtplan mit farblicher Markierung beigefügt werde, der diese Flächen aufzeige.

 

Frau Schwanke teilt dazu mit, dass damit letzten Endes alle frei zugänglichen Flächen und Grünflächen gemeint sind, wie zum Beispiel der Volkspark oder Hameckepark.

 

Erörterungsbedarf besteht nicht, sodass wie folgt beschlossen wird:

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

 

  1. die Satzung der Stadt Hagen für öffentliche Spielflächen, wie sie als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom  07.09.2011

      ist,

 

  1. den VI. Nachtrag zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen vom 24. Oktober 1985 (Gebietsordnung) in der Fassung des V. Nachtrags vom 5. Juli 2006, wie er als Anlage 2 Gegenstand der der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0735/2011) vom  07.09.2011 ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage