21.09.2011 - 6.13 Nutzungsänderungsanträge auf dem Grundstück Elb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Wetzel, Homm, Glaeser, Oberste-Berghaus sowie die Damen Kingreen und Scherney-Lefebvre und für die Verwaltung die Herren Grothe und Dr.Strähler sowie Frau Dewit.

 

Seitens der Bezirksvertretung wird die einhellige Meinung vertreten, dass im Falle des Betriebes eines Hochzeitssaales eine andere Stellplatzregelung angewandt werden muss, als bei dem Betrieb einer Diskothek. Die Gäste bei einer Hochzeit werden den ganzen Abend verweilen, das gesamte Umfeld „beparken“ und damit auch den Parkraum für Besucher des Stadttheaters am Wochenende stark einschränken. Anders ist es bei dem Betrieb einer Diskothek, wo ein ständiges Kommen und Gehen die Regel sei.

 

Herr Grothe und Herr Dr. Strähler betonen, dass die beantragte Nutzung auch als Vergnügungsstätte einzustufen sei und damit die gleiche Stellplatzregelung anzuwenden sei wie bei einer Diskothek. Darüber hinaus sei eine solche Einrichtung in dem Kerngebiet einer Innenstadt richtig angesiedelt und auch gewollt. Die Stellplatzanzahl definiere sich über die Größe der Veranstaltungsstätte. In diesem Fall seien 37 Stellplätze nachzuweisen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannten Nutzungsänderungsanträge auf dem Grundstück Elberfelder Straße 50

-Nutzungserweiterung einer Discothek zum Hochzeitssaal und

-Nutzungsänderung eines Lagers zur Küche

zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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