15.09.2011 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1. Änderung, Teil ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 15.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Hoffmann erläutert die Angelegenheit anhand
der Vorlage. In der nun folgenden eingehenden Diskussion, an der sich die Damen
Klinkert, Grebe, Bremser und Schmidt-Winterhoff sowie die Herren Hoffmann,
Losch, Stricker, Thieser und Romberg beteiligen geht es in erster Linie darum,
dass man der Meinung ist, dass am Geburtshaus dringend Reparaturen vorgenommen
werden müssen. Dort passiere aber leider
nichts.
Herr Hoffmann merkt an, dass es sich um ein
Planänderungsverfahren der Stadt handele und die Dorfgebietfestsetzung erfolgen
solle, damit z. B. ein Reitplatz möglich sei.
Da es sich letztlich um einen
Einleitungsbeschluss handelt, kommt man überein, die erforderlichen
Diskussionen während des Verfahrens zu führen. Dabei will man größte Sorgfalt
und Skepsis walten lassen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7/01 (534) Teil I und II, Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe.
Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfasst das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Änderungsbereich das Geburtshaus und das Landesinstitut. Im Norden und Nordosten das Wohnhaus mit den Stallungen und die angrenzende landwirtschaftliche Fläche.
In dem im Sitzungssaal
ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bürgeranhörung ist im vierten
Quartal 2011 vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,2 kB
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