28.09.2011 - 7.7 a) Bebauungsplan Nr. 9/09 (614) –Einzelhandel R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 28.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/09 (614) –Einzelhandel Revelstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 17.12.2009.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Das Plangebiet liegt an der Revelstraße (Revelstraße 6, 8, 10) zwischen der Ophauser Straße und dem Eisenbahngelände des Bahnhofes/Rangierbahnhofes Hagen Vorhalle.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 294, 295, 355, 421, 422, 423, 424 und 425, Flur 5, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/11 (632) –Vorhalle Ost– gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der der DB Gleisanlage (Strecken: Hagen – Herdecke, Hagen – Wetter) der Ophauser– / Revelstraße und der BAB A1.
Es umfasst die Flurstücke westlich der BAB A1:
657, 660, 661 (tlw.), Flur 4, Gemarkung Vorhalle,
43, 44, 290, 294, 295, 308, 310, 334, 336, 341, 344, 346, 347, 355, 368, 369, 370; 371, 421, 422, 423, 424, 425, 437, 438, 445, 446, Flur 5, Gemarkung Vorhalle.
488, 565 (tlw.), 841, 888, 890, 943, 945, Flur 6, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses
Nächster Verfahrensschritt:
zu a)
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
zu b)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll nach der Ausarbeitung eines Nutzungskonzepts im 2. Quartal 2012 erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
98,6 kB
|
