21.09.2011 - 6.26 Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2 - Wohnbebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen bringt hier nochmals zum Ausdruck, dass sie dieses Vorhaben städtebaulich für völlig falsch ansehe, da schon beim Bau der Häuser die Fenster mit Schallschutzvorrichtungen versehen werden müssen.

Herr Quardt meint, dass nach seiner Kenntnis trotz der Lärmprognose die Wartelisten auf diese Grundstücke gefüllt seien.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)    Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug  als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. 

 

b)    Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

c)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 4

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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