21.09.2011 - 6.21 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - Teilbere...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.21
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Glaeser verliest ein Schreiben einer
Bürgervereinigung zu einer Unterschriftenliste mit 1600 Unterschriften, worin
die Unterzeichner ihre erheblichen Bedenken zu dem Planungsvorhaben an dieser
Stelle ein Möbelhaus zu errichten, äußern.
Hinweis
der Schriftführerin:
Das Anschreiben der Bürgervereinigung vom
21.09.2011 ist als Anlage 2
Gegenstand der Niederschrift.
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich
die Herren Glaeser, Thormählen, Quardt, Wetzel, Oberste-Berghaus und die Damen
Kingreen und Scherney-Lefebvre sowie für die Verwaltung Herr Grothe.
Zunächst wendet Frau Kingreen ausdrücklich ein,
mit der Bitte dies zu Protokoll zu nehmen, dass sich dieses Möbelhaus mit einem
großen Angebot aus dem Haushaltswarenbereich zentrenschädlich für die
Innenstadtgeschäfte, wie Kaufhof und WMF usw. auswirken werde. Herr Thormählen
ergänzt, dass man sich schon frühzeitig gegen diese Planungen gewandt habe, und
schließt sich im Übrigen der Meinung von Frau Kingreen an. Auch Frau
Scherney-Lefebvre sieht die Neuentwicklung von Arbeitsplätzen nur als Ersatz
von Arbeitsplätzen an, die der Innenstadt verloren gehen werden.
Die Vertreter der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion
und der FDP-Fraktion dagegen sprechen sich für die Planungen aus, mit der Begründung,
dass Hagen bisher nicht über ein Geschäft mit diesem Angebot verfüge und
außerdem Wettbewerb nicht schädlich sein müsse.
Insbesondere Herr Glaeser begrüßt die Planungen
und entkräftet auch die Bedenken anderer Städte gegen das Vorhaben mit der Begründung,
dass es nicht sein könne, dass ein Regionalkonzept die Entwicklungsfähigkeit
einer Stadt unterbinde.
Herr Grothe führt aus, dass es sich hier
lediglich um die Änderungen im Flächennutzungsplan handele und es nicht
zweckmäßig sei, zu diesem Zeitpunkt Grundsatzdiskussionen zu führen. Nähere
Einzelheiten, wie die Festlegung der Sortimente, werden im Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan geregelt, der in der nächsten oder übernächsten Sitzung der
Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt werden. Es werden die Landesbedingungen
eingehalten.
Auf Nachfrage von Frau Kingreen weist Herr Grothe
darauf hin, dass auch das Erschließungskonzept mit dem Verkehrsgutachten im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens diskutiert werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu a):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal
ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 35 –Haßleyer
Insel - Teilbereich B zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur
35. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 26.08.2011 und den
Umweltbericht (Teil B) vom März 2011, welche Bestandteil des Beschlusses und
als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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