21.09.2011 - 6.25 Bebauungsplan Nr. 1/10 (616) - Wohnbebauung Ems...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Sinn bezieht sich auf die Aussage einer Bürgerin aus der Einwohnerfragestunde und fragt, ob es richtig sei, dass die Grundstücke in der Rissestraße noch nicht vermarktet seien.

Herr Grothe erklärt, dass eine solche Vermarktung Zeit brauche, doch ca. 50 % der Grundstücke bereits verkauft seien.

 

Auf den Hinweis von Herrn Glaeser, dass der vorliegenden Vorlage ein Gerichtsverfahren vorausgegangen sei, bestätigt Herr Grothe, dass im Verfahren zur Abrechnung der Straßenbaukosten das Gericht entschieden habe, dass dieser Teil der Emster Straße als Baufläche einzustufen sei. Zu der Kritik aus der Bürgerschaft sagt Herr Grothe, dass auch in diesem Verfahren die Einleitung mit Bürgeranhörung bereits stattgefunden habe. Hier gehe es um die Offenlage, um den Bürgern nochmals Gelegenheit zu geben, sich zu dem Vorhaben zu äußern.

 

Nachdem Herr Oberste-Berghaus betont, dass die Stadt Hagen dringend auf Einnahmen angewiesen sei, äußert Frau Kingreen ihren Unmut, auch hier noch letzte Grünflächen zu bebauen, anstatt stadtplanerisch sinnvoller, älteren Baubestand herzurichten und anzubieten.

 

Herr Glaeser lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/10  (616) – Wohnbebauung Emster Str. – als Entwurf und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschl. der Begründung vom 01.08.2011 gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.08.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet befindet sich im Osten des Hagener Stadtgebietes im Stadtteil Eppenhausen. Westlich der Emster Straße gelegen, umfasst der betreffende Bereich die Flurstücke: Gemarkung Eppenhausen, Flur 9, Flurstücke 769, 1204, 1206 und 1207 und hat eine Größe von ca. 4080 qm.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im IV. Quartal 2011 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

      bei 5 Gegenstimmen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=138344&selfaction=print