21.09.2011 - 6.25 Bebauungsplan Nr. 1/10 (616) - Wohnbebauung Ems...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.25
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sinn bezieht sich auf die Aussage einer
Bürgerin aus der Einwohnerfragestunde und fragt, ob es richtig sei, dass die
Grundstücke in der Rissestraße noch nicht vermarktet seien.
Herr Grothe erklärt, dass eine solche Vermarktung
Zeit brauche, doch ca. 50 % der Grundstücke bereits verkauft seien.
Auf den Hinweis von Herrn Glaeser, dass der
vorliegenden Vorlage ein Gerichtsverfahren vorausgegangen sei, bestätigt Herr
Grothe, dass im Verfahren zur Abrechnung der Straßenbaukosten das Gericht
entschieden habe, dass dieser Teil der Emster Straße als Baufläche einzustufen
sei. Zu der Kritik aus der Bürgerschaft sagt Herr Grothe, dass auch in diesem
Verfahren die Einleitung mit Bürgeranhörung bereits stattgefunden habe. Hier
gehe es um die Offenlage, um den Bürgern nochmals Gelegenheit zu geben, sich zu
dem Vorhaben zu äußern.
Nachdem Herr Oberste-Berghaus betont, dass die
Stadt Hagen dringend auf Einnahmen angewiesen sei, äußert Frau Kingreen ihren Unmut,
auch hier noch letzte Grünflächen zu bebauen, anstatt stadtplanerisch
sinnvoller, älteren Baubestand herzurichten und anzubieten.
Herr Glaeser lässt über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/10
(616) – Wohnbebauung Emster Str. – als Entwurf und
beauftragt die Verwaltung, den Plan einschl. der Begründung vom 01.08.2011 gem. § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 01.08.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet befindet sich im Osten des Hagener Stadtgebietes im Stadtteil Eppenhausen. Westlich der Emster Straße gelegen, umfasst der betreffende Bereich die Flurstücke: Gemarkung Eppenhausen, Flur 9, Flurstücke 769, 1204, 1206 und 1207 und hat eine Größe von ca. 4080 qm.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes soll im IV. Quartal 2011 durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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