22.02.2005 - 9 Bebauungsplan Nr.: 5/04 (566)-Gewerbefläche Wes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe berichtet, dass inzwischen Gespräche mit dem Eigentümer geführt worden seien. Dieser habe keine Bedenken mehr gegen die geplanten Festsetzungen. Es sei jetzt dort ein Möbelmarkt vorgesehen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.:  5/04 (566) -Gewerbefläche Weststraße/Herdecker Straße -Nord-- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße, der BAB A1 (Bremen - Köln), der DB Gleisanlage (Strecken Hagen Herdecke, Hagen Wetter) und der Herdecker Straße.

 

Es umfasst die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367 (teilweise), 427 und 428, Flur 5, der Gemarkung Vorhalle.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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