14.07.2011 - 5.44 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleye...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

a)            Der Rat der Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der Haßleyer Straße von der Einmündung zum neuen Möbelhaus bis zur Bushaltestelle im Bereich der Raiffeisenstraße.

 

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) - Haßleyer Insel – nach § 3 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel - liegt im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley.

Es wird im Westen durch die BAB A 45, im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg und im Osten durch die Böschung zur Haßleyer Straße (L 704) und die Haßleyer Straße selbst begrenzt.   

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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