02.02.2005 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 02.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thieser stellt dar, dass im Gegensatz zur
Verwaltungsmeinung weiterer Parkraum dringend nötig sei. Deshalb sollte man
auch im südlichen Bereich umweltfreundlichen Parkraum schaffen. Schon das
deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen in diesem Bereich lässt keinen anderen
Schluss zu. Darüber hinaus reicht der derzeit vorhandene Parkraum bei weitem
nicht aus.
Außerdem möge der Vorschlag der Kreishandwerkerschaft, den
im Plangebiet liegenden Straßenabschnitt
“Handwerkerstraße” zu
nennen, realisiert werden.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451)
– Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines
Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal
ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen
Geltungsbereich zu ändern/erweitern.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten
Stellungnahmen.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89
(451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der
Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der
Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.
Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) –
Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der
Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis
zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der
festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der
Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.
