02.02.2005 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thieser stellt dar, dass im Gegensatz zur Verwaltungsmeinung weiterer Parkraum dringend nötig sei. Deshalb sollte man auch im südlichen Bereich umweltfreundlichen Parkraum schaffen. Schon das deutlich erhöhte Verkehrsaufkommen in diesem Bereich lässt keinen anderen Schluss zu. Darüber hinaus reicht der derzeit vorhandene Parkraum bei weitem nicht aus.

Außerdem möge der Vorschlag der Kreishandwerkerschaft, den im Plangebiet liegenden Straßenabschnitt  Handwerkerstraße” zu nennen, realisiert werden.

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.

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Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – gegenüber seines Einleitungsbeschlusses vom 20.02.2003 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf und dem in der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern/erweitern.

 

b)      Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

c)      Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, - Gewerbegebiet Eugen-Richter-Straße/Rehstraße - nebst der Begründung vom 21.12.2004 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Verwaltung wird beauftragt, den oben genannten Bebauungsplanentwurf mit der Begründung vom 21.12.2004 öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/89 (451) – Eugen-Richter-Straße/Rehstraße – umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Einmündung Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft der Geltungsbereich entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

 

 

Dagegen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

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