02.02.2005 - 7.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 02.02.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thieser möchte eingangs wissen, warum die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt nicht die komplette Fläche umfasst und ob der Fuß- und Radweg entlang der Ennepe gesichert ist.
Herr Bleja
teilt mit, dass dies ein vorhabenbezogener Bebauungsplan ist, in dem nur Teile
des zu beplanenden Gebietes aufgeführt sind. Er weiß, dass der Fuß- und Radweg
berücksichtigt wird.
Herr Weber
möchte wissen, ob schon in diesem Verfahren geregelt ist, das die Stadt Hagen
in den Besitz der Flächen kommt oder ob privatrechtliche Vereinbarungen nötig
werden. Herr Bleja weiß, dass dies ein öffentlichrechtliches Verfahren ist und
somit alles geregelt ist.
An der
folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Ader und die Herren Weber, Grothe und
Thieser. Hier geht es unter anderem um die Frage, wann ein möglicher Investor
bauen könne. Herr Grothe macht klar, dass ein Investor erst bauen kann, wenn
Rechtskraft besteht - eine Abbruchgenehmigung aber durchaus vorher möglich sei.
Herr Weber
zeigt abschließend auf, dass es wichtig sei über die Flächen zu verfügen und
man die Gunst der Stunde nutzen sollte, die benötigten Flächen vielleicht in öffentlichen
Besitz zu bekommen. Er fordert die Verwaltung auf, mit dem Investor entsprechende
Verhandlungen zu führen. Diese sagt Herr Grothe zu
Beschluss:
Dem Antrag
des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)
Enneper Straße "Gummi Becker" gemäß §12 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich
/Plangebiet:
Das Plangebiet
liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und
umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304 und 305.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser
Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
