07.07.2011 - 7.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/11 (629) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thomys erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Eine konkrete Nachfrage von Herrn Thieser beantwortet er dahingehend, dass ihm persönlich nichts von einer physiotheapeutischen Praxis bekannt sei. Ihm sei nur eine Arztpraxis bekannt.

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Beschluss:

a)

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 12.04.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/11 (629) "Wohn- und Ärztehaus Harkortstr." gemäß § 12 Abs. 2  in Verbindung mit § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5/11 (629) "Wohn- und Ärztehaus Harkortstr." als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)

 Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt an der Harkortstraße, nordwestlich des von Süden gesehenen ersten Erschließungsstichs in das Baugebiet Wohnbebauung  Haus Harkorten.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

c)

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5/11 (629) "Wohn- und Ärztehaus Harkortstr.", Verfahren nach § 13a BauGB, und der Begründung vom 30.05.2011, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Die Begründung vom 30.05.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im 2. Halbjahr  des Jahres 2011 durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Romberg nicht mitgewirkt.

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Anlagen zur Vorlage