12.07.2011 - 23 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 12.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe verweist auf die ausgelegten
Informationen im Zusammenhang mit einer möglichen Bebauung des Waldgrundstückes
entlang des Habichtswegs. Eine Einbeziehung dieser Planung bedeute jedoch die
Erstellung neuer Vorlagen, sowohl für die Teiländerung des
Flächennutzungsplanes als auch für das Bebauungsplanverfahren. Es müsse auch
eine erneute Beratung in den politischen Gremien nach der Sommerpause erfolgen.
In der heutigen Sitzung sei nun die weitere Verfahrensweise zu klären, ob dieser
Bebauungsvorschlag weiter verfolgt werden solle.
Herr Thieser spricht sich für dieses Verfahren
aus, wobei über das Ausmaß der Bebauung noch diskutiert werden müsse.
Herr Bögemann sieht keine Probleme für die
Bebauung im Bereich des Loheplatzes. Aber die Bebauung in einem
Landschaftsschutzgebiet halte er für unmöglich.
Herr Reinke verweist auf die Beschlussfassung des
Umweltausschusses, diesen Bereich nicht
für eine Wohnbebauung vorzusehen. Er bleibe bei dieser Auffassung.
Herr Thormählen kritisiert, dass bei einer
derartigen Bebauung ein Erhalt des bestehenden Waldes überhaupt nicht möglich
sei. Er verweise auch auf das Problem der Verkehrsicherungspflicht. Somit könne
eine Planung in dieser Form nur abgelehnt werden.
Auch Herr Meier sieht eine Bebauung kritisch. Er
sei weiterhin für den Erhalt des Buchenwaldes, könne sich jedoch eine bestimmte
Kompromisslinie vorstellen.
Zum weiteren Verfahren erklärt Herr Schädel, dass
für die nächste Sitzungsrunde neue Vorlagen mit neuen Begründungen und neuen
Gebietsabgrenzungen erstellt werden müssten. Jedoch sei ein Einstieg in das
gesamte Waldgrundstück nicht notwendig. Auch könnten einzelne Bäume festgesetzt
werden. Überlegt werden könne noch die Abarbeitung in einem Gesamt –
Bebauungsplanverfahren oder auch die Teilung in zwei Verfahren. Dies müsse
überprüft werden.
Auf Grundlage der bisherigen Diskussion macht
Herr Dr. Ramrath den nachfolgenden Beschlussvorschlag, gegen den keine Bedenken
erhoben werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten
Sitzungsrunde eine Vorlage mit teilweise geänderten Zielvorstellungen und
möglicherweise einer neuen Gebietsabgrenzung zu erarbeiten. Des Weiteren wird
sie beauftragt, mit dem Eigentümer des Waldgrundstückes hinsichtlich eines
Vorhaben- und Erschließungsplanes zu verhandeln.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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