06.07.2011 - 6.9 Beabsichtigte Einziehung Buswende Fleyer-/Feith...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 06.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und
Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW ) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 296
und S. 355, ber. 207 S. 327), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG
I vom 13.03.2007 (GV. NRW S. 133), wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses die
beabsichtigte Einziehung
einer
Teilfläche der Fleyer Straße
Die Verkehrsfläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Fley, Flur 1,
Flurstücke 408 und 394 mit einer Größe von ca. 345 qm.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten
Lageplan „rot“ markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
