05.07.2011 - 2 Einrichtung Zentrale Antikorruptionsstelle beim...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zunächst macht Frau Winkler darauf aufmerksam, dass der Gremienlauf der Vorlage unvollständig sei. Irrtümlich sei hier der Rat nicht aufgeführt. Aufgrund der vorgesehenen Änderung der Rechnungsprüfungsordnung soll die Vorlage in der Sitzung des Rates am 14.07.2011 beschlossen werden.

 

Frau Winkler erläutert anschließend die Vorlage. Dabei stellt sie zunächst heraus, dass bei der Stadtverwaltung bisher noch kein Fall von Korruption bekannt geworden sei, an der ein städtischer Mitarbeiter beteiligt war.

Die Stadt habe in der Vergangenheit bereits umfangreiche Maßnahmen zur Korruptionsprävention getroffen, z.B. Leitlinien zur Korruptionsprävention und Risikoanalysen erstellt und umfangreiche Dienstanweisungen erlassen. Allerdings gebe es bisher keine Stelle, die systematisch damit befasst sei, notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu identifizieren und nachzuhalten, ob bestehende Regelungen eingehalten und notwendige Maßnahmen durchgeführt werden.

Laut Frau Winkler fehle außerdem eine zentrale Stelle, die Hinweise von Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern sowie von Externen entgegennimmt und begründeten Hinweisen nachgeht, obwohl bekannt sei, dass die meisten Korruptionsfälle durch Hinweise aufgedeckt würden.

Frau Winkler erklärt, dass das Rechnungsprüfungsamt bereits jetzt im Rahmen der Risikoabschätzung bei jeder Prüfung die Sicherheit in den Verfahrensabläufen mit dem Ziel prüfe, Korruption, Unterschlagung u.ä. zu verhindern. Insofern sei die Anbindung der neuen Stelle beim Rechnungsprüfungsamt ideal.

Es sei beabsichtigt, das gesamte Rechnungsprüfungsamt zur Zentralen Antikorruptionsstelle zu machen.

Frau Winkler erläutert, dass die Zentrale Antikorruptionsstelle als zentraler Ansprechpartner bei Korruptionsverdacht dienen soll. Es sollen ein Antikorruptionskonzept sowie ein einheitliches Prüfkonzept entwickelt werden. Außerdem sollen Beratungen in Angelegenheiten der Korruptionsprävention durchgeführt werden und ein jährlicher Antikorruptionsbericht erstellt werden.

Frau Winkler teilt mit, dass der Antikorruptionsbeauftragte zunächst überplanmäßig im Rechnungsprüfungsamt tätig sein soll. Die Stelle sei mit A 12 zu bewerten, die Besetzung erfolge intern.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm teilt die Einschätzungen von Frau Winkler. Insbesondere die Anbindung beim Rechnungsprüfungsamt sei sinnvoll, da der Antikorruptionsbeauftragte so auch zum Prüfer bestellt werden könne, was ihm besondere Kompetenzen und Befugnisse verleihe, um unmittelbar reagieren zu können. Auch bei anderen Städten  habe sich dies bewährt.

 

Herr Rudel stellt positiv heraus, dass Politik und Verwaltungsführung demnächst einen jährlichen Bericht zum Stand der Korruptionsprävention erhalten sollen. Von daher begrüße die SPD-Fraktion diese Vorlage.

 

Herr Schmidt äußert sich ebenfalls dankbar, dass diese Vorlage eingebracht wurde, da die Korruptionsprävention programmatischer Bestandteil von Hagen Aktiv sei.  Die Anbindung beim Rechnungsprüfungsamt hält auch er für besonders sinnvoll.

 

Auch Herr Kayser begrüßt die Einbringung der Vorlage. Seiner Ansicht nach hätte das Verhältnis zwischen Rat, Rechnungsprüfungsausschuss und der Verwaltung in der Vorlage noch deutlicher dargestellt werden können.

Herr Kayser fragt, ob die Aufgaben rein prüferischer Natur seien oder ob auch Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Frau Winkler erklärt, dass das Rechnungsprüfungsamt keine Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen dürfe, z.B. Dienstanweisungen verfassen. Es sei viel mehr so, dass das Rechnungsprüfungsamt dafür zuständig sei, Problemfelder zu identifizieren, bestimmte Maßnahmen vorzuschlagen und dann deren Umsetzung zu prüfen, bzw. zu prüfen, ob bestehende Regelungen eingehalten werden.

Herr Kayser fasst dies so auf, dass sich die Politik an die Verwaltung wenden müsse, wenn sie z.B. einen Antrag zur Überarbeitung des Antikorruptionskonzeptes stellen wolle.

Herr Oberbürgermeister Dehm stellt noch einmal heraus, dass es aufgrund der besonderen Stellung des Rechnungsprüfungsamtes geboten sei, die Stelle dort anzubinden. Bei der Erarbeitung von Richtlinien usw. könne er sich vorstellen, dass eine Verzahnung zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt stattfinde.

Frau Winkler ergänzt, dass es ausdrückliche Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten sei, ein Antikorruptionskonzept zu erstellen. Gegenüber der Verwaltung werde man beratend tätig.

 

Herr Voigt stellt fest, dass in der Vorlage keine finanziellen und personellen Auswirkungen für die Einrichtung der Stelle festgestellt worden seien. Er bittet, die Einrichtung und Besetzung der Stelle noch weiter zu erläutern.

Frau Winkler erklärt, dass es keine externe Einstellung geben werde, insofern entstünden keine personellen und finanziellen Mehrkosten für die Stadt. Für eine A12-Stelle seien im Jahr 2010  durchschnittliche Personalkosten i.H.v. 41.000 € brutto ohne Versorgungskosten bzw. 73.700 € brutto inkl. Versorgungskosten entstanden.

 

Herr Voigt fragt weiter, ob der Antikorruptionsbeauftragte auch Hinweisen nachgehen dürfe, wenn diese sich auf eine städtische Tochter bezögen.

Frau Winkler teilt mit, dass nur Hinweisen, die die Kernverwaltung beträfen nachgegangen werden dürfe.

 

Herr Schmidt fragt, ob die Stelle zusätzlich zu den vorhandenen Stellen beim Rechnungsprüfungsamt eingerichtet werde.

Frau Winkler erklärt, dass zunächst eine überplanmäßige Stelle eingerichtet werden soll.

 

 

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Beschluss:

 

Dem Rechnungsprüfungsamt wird die Aufgabe der Zentralen Antikorruptionsstelle übertragen.

Der I. Nachtrag zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hagen vom 19. September 2008 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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