06.07.2011 - 7.3 Gemeinsame Bewerbung der Metropole Ruhr um die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 06.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hennemann möchte die
für die Stadt Hagen anfallenden Kosten erläutert wissen und fragt weiterhin
nach, mit welchen Nutzen für die Stadt Hagen durch die EU-Auszeichnung
„Grüne Hauptstadt Europas (European Green Capital)“ zu rechnen sei.
Herr Weber entgegnet, dass
die Städte des Ruhrgebietes sich gemeinsam um die EU-Auszeichnung bewerben
möchten. Das Projekt solle als Nachfolgeprojekt für das Projekt
„Kulturhauptstadt 2010“ gelten und gleichzeitig einen wichtigen
Zwischenschritt für die bevorstehende Dekade bis 2020 darstellen. Die
Indikatoren für die Bewerbung seien
u. a. städtische Grünflächen, lokale Beiträge zum globalen Klimawandel,
Lärmbelastung, lokale Luftqualität u.v.a.m.
Die Oberbürgermeister und die Landräte der umliegenden Städte begrüßten
die gemeinsame regionale Bewerbung zum Titel „Grüne Hauptstadt
Europas“.
Für die Bewerbung entstünden insgesamt 30.000,00 Euro. Bewerbungskosten, die gleichmäßig auf alle
Bewerber aufzuteilen seien. Auf die Stadt Hagen würden 2.000,00 Euro entfallen.
Herr Mosch merkt an, es
sei ursprünglich angedacht gewesen, dass sich nur Einzelstädte mit über 200.000
Einwohnern für dieses Projekt bewerben könnten. Er möchte wissen, ob bereits
Entscheidungen der EU zur formalen Zulässigkeit einer Bewerbung der Metropole
Ruhr zur „grünen Hauptstadt Europas“ vorliegen.
Herr Weber teilt mit, dass
noch unklar sei, ob sich eine Metropole überhaupt für die „Grüne
Hauptstadt“ bewerben könne. Eine
Rückantwort seitens der EU liege noch nicht vor.
Weiterhin möchte Herr Mosch geklärt wissen, ob der Regionalverband
Ruhr die Aufgaben übernehmen könne. Er macht auf die bereits vorhandene Arbeitsverdichtung
des städtischen Personals aufmerksam.
Herr Weber entgegnet, dass
sich in der Tat die Stadt Hagen mit dem eigenem Personal für die anfallenden
Tätigkeiten mit einbringen müsse. Der RVR solle federführend für die Stadt
tätig werden und durch die Städte unterstützt werden.
Herr Hennemann macht auf
die eventuell anfallenden Folgekosten aufmerksam.
Herr Heiermann fragt nach,
welche Folgekosten zu erwartenden seien.
Herr Weber gibt zur
Antwort, dass es zur Zeit noch nicht möglich sei, die evtl. anfallenden Kosten zu
benennen.
Herr Gerbersmann fügt
hinzu, dass solche Projekte nach § 82 der GO nur genehmigt würden, bei denen die
Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sei.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Mosch, Weber, Kohaupt und Panzer.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
8,6 kB
|
