27.01.2005 - 14 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.01.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Demnitz weist auf den vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Zusatz hin.
Herr
Oberste-Berghaus spricht sich dafür aus, dass nicht vorgeschrieben
werden solle wie Energie eingespart werden könne, sondern es dem Bauherrn
freigestellt werden solle, auf welchem Wege er eine solche Einsparung erreiche.
Er bittet darum, den Beschluss ohne den angesprochenen Zusatz zu fassen.
Frau Kingreen erklärt, dass
ihre Fraktion dem Bebauungsplan nicht zustimmen werde und spricht sich dafür
aus, den Zusatz mit zu beschließen, damit etwas in Richtung Energieeinsparung
passiere.
Herr Asbeck ergänzt, dass
mit der Ausweisung der Flächen als Baugebiet die Klärschlammproblematik gelöst
werde.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt
geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche
Auslegung des im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurfes
Nr. 4/01, – Turmstraße/Auf der Heide - nebst Begründung vom 16.11.2004,
sowie Landschaftpflegerischen Begleitplan vom 17.11.04 ,die als Anlage
Bestandteil dieser Vorlage ist.
Geltungsbereich
Das Plangebiet
umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurbezeichnungen:
Gemarkung Boele,
Flur 19 die Flurstücke mit den Nummern 105, 123 und 124 sowie Flur 20 die
Flurstücke mit den Nummern 1 (teilweise), 2, 3, 161 und 196. In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Ein Lageplan liegt dieser Vorlage.
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bauherren im Baugenehmigungsverfahren zu empfehlen, regenerative Energien zu
nutzen.
