13.07.2011 - 4.5 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Voss berichtet zunächst von einem Gespräch mit dem stellvertretenden Mitglied des Landschaftsbeirats Hagen, Herrn Prof.(em) Dr. Hinrich Rahmann, Wiedenhofstraße 8, 58119 Hagen, der mit seinem Fachwissen zu diesem TOP gerne auch anderen BV-Mitgliedern zur Verfügung steht.

 

Frau Buddeberg und Herr Leisten sehen noch erheblichen Informationsbedarf und beantragen die Vertagung dieses TOP´s. Herr Reinke ist der Auffassung, dass der TOP beschlussreif ist.

 

Auf Bitten von Herrn Leisten nimmt Herr Dr. Braun zur Grundwasserproblematik Stellung. Herr Dr. Braun führt aus, dass die Fa. Rheinkalk eine jährliche Sümpfungsmenge von 6 Mio. m³ beantragt hat. Einvernehmlich mit dem Antragsteller wurde diese Menge auf 4,7 Mio. m³ p.a. reduziert. Dies entspricht exakt der Menge, die auch heute schon gepumpt wird. Teilbereiche des Steinbruchs sind bereits auf eine Tiefe von 42 m über NN ausgebrochen. Geplant ist, den gesamten Steinbruch auf diese Tiefe auszubrechen, so dass auch die zukünftige Sümpfungstiefe bereits der heutigen entspricht. Im Planfeststellungsverfahren ist ein permanentes Grundwassermonitoring festgeschrieben. Die Gefahr einer möglichen Trockenlegung des Barmer Teiches wird durch eine Brunnenwassernachspeisung gebannt. Herr Dr. Braun möchte nicht unerwähnt lassen, dass das Grundwassermonitoring nach Beendigung der Abgrabungsarbeiten auch für die dann einsetzende Grundwasseranstiegsphase weiter aufrecht erhalten wird. Damit auch tatsächlich alle Auflagen des Planfeststellungsverfahrens realisiert werden, muss die Fa. Rheinkalk eine Sicherheitsleistung von 3,3 Mio. € hinterlegen.

 

Herr Voss gestattet Herrn Heinz Heermann, von der Fa. Heermann GmbH, einen Stellungnahme abzugeben. Herr Heermann führt aus, dass seine Firma seit über 100 Jahren ihren Sitz am Abfluss des Barmer Teiches hat und dass er mittels eines Wehrs den Wasserstand regulieren kann. Der Barmer Teich hat in den letzten Jahren vollständig seinen Charakter als „Fließgewässer“ verloren. Generationen vor ihm waren noch in der Lage, am Wehr Strom zu erzeugen. Dies ist nun schon lange nicht mehr möglich.

Seit ca. 10 Jahren beobachtet er Risse in den Wänden seines Betriebsgebäudes, die sich immer weiter ausdehnen. Erst in den letzten Jahren ist ihm die Erkenntnis gekommen, dass das Sümpfen im Steinbruch bis 70 m unter Lenneniveau Ursache der stark reduzierten Wassermenge im Barmer Teich sowie der Risse im Mauerwerk ist.

 

Die Fa. Heermann hat offiziell Einwende gegen das Planfeststellungsverfahren erhoben und zumindest erreicht, dass zusätzliche Grundwassermessstellen eingerichtet werden. Nach Auffassung der Fachverwaltung sind jedoch die Einwende privatrechtlicher Art. Gespräche zwischen Herrn Heermann und der Fa. Rheinkalk blieben bis heute ergebnislos. Einen Versicherungsschutz gegen möglicherweise noch größer auftretende Schäden gibt es nicht. Herr Heermann ist enttäuscht, dass die Fachverwaltung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kein Beweissicherungsverfahren oder Gutachten eingeholt hat und fordert dies nun einmal mehr für sein Firmengebäude. Abschließend formuliert Herr Heermann die Frage, welche Auswirkungen das weiter anhaltende Sümpfen des Grundwassers auf sein Betriebsgebäude haben wird?

 

Herr Schmidt fragt Herrn Dr. Braun, ob die Fa. Rheinkalk der Stadt Hagen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um mittels eines unabhängigen Gutachters die tatsächliche Abgrabetiefe zu überwachen.

 

Herr Dr. Braun erklärt, dass die öffentlich-rechtliche Abwägung im Planfeststellungsverfahren nach Anhörung von Geologen ergeben hat, dass die Gebäudeschäden bei der Fa. Heermann nicht auf das Sümpfen im Steinbruch zurückzuführen sind sondern durch Grundwasserschwankungen der Lenne verursacht werden. Deshalb gibt es auch keine Veranlassung für ein Beweissicherungsverfahren. Bezüglich der Frage von Herrn Schmidt verweist Herr Dr. Braun auf die Dokumentationspflicht der Fa. Rheinkalk über den Abbaufortschritt.

 

An der weiteren Diskussion beteilen sich Frau Buddeberg sowie die Herren Leisten und Heermann.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung vertagt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Das BV-Mitglied Peter Arnusch hat sich vor Beginn der Beratung dieses TOP´s für befangen erklärt und war weder während der Beratung noch bei der Abstimmung im Raum.

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Anlagen zur Vorlage

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