13.07.2011 - 4.5 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 13.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Voss berichtet zunächst von einem Gespräch mit dem stellvertretenden
Mitglied des Landschaftsbeirats Hagen, Herrn Prof.(em) Dr. Hinrich Rahmann,
Wiedenhofstraße 8, 58119 Hagen, der mit seinem Fachwissen zu diesem TOP gerne
auch anderen BV-Mitgliedern zur Verfügung steht.
Frau Buddeberg und Herr Leisten sehen noch erheblichen Informationsbedarf
und beantragen die Vertagung dieses TOP´s. Herr Reinke ist der Auffassung, dass
der TOP beschlussreif ist.
Auf Bitten von Herrn Leisten nimmt Herr Dr. Braun zur
Grundwasserproblematik Stellung. Herr Dr. Braun führt aus, dass die Fa.
Rheinkalk eine jährliche Sümpfungsmenge von 6 Mio. m³ beantragt hat.
Einvernehmlich mit dem Antragsteller wurde diese Menge auf 4,7 Mio. m³ p.a.
reduziert. Dies entspricht exakt der Menge, die auch heute schon gepumpt wird.
Teilbereiche des Steinbruchs sind bereits auf eine Tiefe von 42 m über NN ausgebrochen.
Geplant ist, den gesamten Steinbruch auf diese Tiefe auszubrechen, so dass auch
die zukünftige Sümpfungstiefe bereits der heutigen entspricht. Im Planfeststellungsverfahren
ist ein permanentes Grundwassermonitoring festgeschrieben. Die Gefahr einer
möglichen Trockenlegung des Barmer Teiches wird durch eine Brunnenwassernachspeisung
gebannt. Herr Dr. Braun möchte nicht unerwähnt lassen, dass das
Grundwassermonitoring nach Beendigung der Abgrabungsarbeiten auch für die dann
einsetzende Grundwasseranstiegsphase weiter aufrecht erhalten wird. Damit auch
tatsächlich alle Auflagen des Planfeststellungsverfahrens realisiert werden,
muss die Fa. Rheinkalk eine Sicherheitsleistung von 3,3 Mio. €
hinterlegen.
Herr Voss gestattet Herrn Heinz Heermann, von der Fa. Heermann GmbH,
einen Stellungnahme abzugeben. Herr Heermann führt aus, dass seine Firma seit
über 100 Jahren ihren Sitz am Abfluss des Barmer Teiches hat und dass er
mittels eines Wehrs den Wasserstand regulieren kann. Der Barmer Teich hat in
den letzten Jahren vollständig seinen Charakter als „Fließgewässer“
verloren. Generationen vor ihm waren noch in der Lage, am Wehr Strom zu
erzeugen. Dies ist nun schon lange nicht mehr möglich.
Seit ca. 10 Jahren beobachtet er Risse in den Wänden seines
Betriebsgebäudes, die sich immer weiter ausdehnen. Erst in den letzten Jahren
ist ihm die Erkenntnis gekommen, dass das Sümpfen im Steinbruch bis 70 m unter
Lenneniveau Ursache der stark reduzierten Wassermenge im Barmer Teich sowie der
Risse im Mauerwerk ist.
Die Fa. Heermann hat offiziell Einwende gegen das
Planfeststellungsverfahren erhoben und zumindest erreicht, dass zusätzliche
Grundwassermessstellen eingerichtet werden. Nach Auffassung der Fachverwaltung
sind jedoch die Einwende privatrechtlicher Art. Gespräche zwischen Herrn
Heermann und der Fa. Rheinkalk blieben bis heute ergebnislos. Einen
Versicherungsschutz gegen möglicherweise noch größer auftretende Schäden gibt
es nicht. Herr Heermann ist enttäuscht, dass die Fachverwaltung im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens kein Beweissicherungsverfahren oder Gutachten eingeholt
hat und fordert dies nun einmal mehr für sein Firmengebäude. Abschließend
formuliert Herr Heermann die Frage, welche Auswirkungen das weiter anhaltende
Sümpfen des Grundwassers auf sein Betriebsgebäude haben wird?
Herr Schmidt fragt Herrn Dr. Braun, ob die Fa. Rheinkalk der Stadt Hagen
ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um mittels eines
unabhängigen Gutachters die tatsächliche Abgrabetiefe zu überwachen.
Herr Dr. Braun erklärt, dass die öffentlich-rechtliche Abwägung im
Planfeststellungsverfahren nach Anhörung von Geologen ergeben hat, dass die
Gebäudeschäden bei der Fa. Heermann nicht auf das Sümpfen im Steinbruch
zurückzuführen sind sondern durch Grundwasserschwankungen der Lenne verursacht
werden. Deshalb gibt es auch keine Veranlassung für ein
Beweissicherungsverfahren. Bezüglich der Frage von Herrn Schmidt verweist Herr
Dr. Braun auf die Dokumentationspflicht der Fa. Rheinkalk über den
Abbaufortschritt.
An der weiteren Diskussion beteilen sich Frau Buddeberg sowie die Herren
Leisten und Heermann.
Anlagen zur Vorlage
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