13.07.2011 - 4.2 Luftreinhalteplan Hagen - 2008 Einrichtung eine...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Braun führt zunächst aus, dass das Hohenlimburger Stadtgebiet nicht unmittelbar von der Umweltzone betroffen ist. Das genaue Ausmaß der Zone ist dem der Vorlage beigefügten Plan zu entnehmen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen nach dem Luftreinhalteplan (z.B. das LKW-Routing) reichen nicht aus, um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte beim Feinstaub und bei den Stickoxyden einzuhalten. Grund ist hierfür u.a. auch die Hagener Topografie. Von 35 zulässigen Überschreitungstagen sind 30 bereits erreicht. Während man beim Feinstaub gute Fortschritte gemacht hat, liegen die Werte beim Stickoxyd von 60 erheblich über dem Grenzwert von 40 µg/m³.

 

Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass die Hagener Fachverwaltung beschlossen hat, sich nicht der Umweltzone des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Ost anzuschließen, sondern eine eigene Umweltzone mit der Plakettenregelung gelb-grün einzurichten. Aus Harmonisierungsgründen mit dem restlichen Ruhrgebiet soll jedoch auch in Hagen noch für das Jahr 2012 die rote Plakette zulässig bleiben.

 

Herr Arnusch möchte, dass sich die BV dem StEA-Beschluss vom 12.07.11 anschließt, wonach die Alexanderstraße zur problemlosen Anfahrt der Müllverbrennungsanlage aus der Umweltzone herausgenommen wird. Herr Sondermeyer bezweifelt, dass bei der Vielzahl der in der Vorlage genannten Ausnahmeregelungen die Ziele der Umweltzone erreicht werden. Herr Dr. Braun sieht das anderes, da die Hürden für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung doch sehr hoch angesetzt seien. Im Übrigen stellen diese Ausnahmetatbestände eine landeseinheitliche Regelung dar. Frau Buddeberg spricht sich eindeutig gegen die Zulässigkeit der roten Plakette für ein weiteres Jahr aus, da die Umweltzone in Hagen sowieso schon kleiner sein wird als in anderen vergleichbaren Ruhrgebietsstädten.

 

Herr Buschkühl verweist auf die aktuelle Presseerklärung der SIHK, in der Herr Rapp-Frick die Wirksamkeit der Umweltzone aufgrund der Hagener Topografie bezweifelt und die Konkurrenzfähigkeit der Stadt Hagen gefährdet sieht.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Nigbur-Martini sowie die Herren Dr. Schmidt und Reinke.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltzone in Hagen mit der Plakettenregelung „gelb-grün“ in den räumlichen Grenzen wie in Anlage 3 zum 01.01.2012 in Abstimmung mit der Bezirksregierung einzurichten.

 

Dabei sollen die Regelungen des Teilplans Ruhr-Ost des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet mit übernommen werden.

 

Der Bereich der Alexanderstraße wird aus der Umweltzone herausgenommen, um eine problemlose Anfahrt der Müllverbrennungsanlage zu gewährleisten.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 5

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=134079&selfaction=print