05.07.2011 - 11 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 05.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Der Landschaftsbeirat beschließt auf Antrag von Herrn Dr. Hülsbusch eine
Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Beratung zu bilden. Als Teilnehmer melden
sich die Herren Freier, Riegel, Dr. Rahmann und Bögemann. Vorbehaltlich des
Beschlusses des UWA, soll es auch Mitgliedern des UWA offenstehen, an der
Arbeitsgruppe teilzunehmen.
Der Landschaftsbeirat erteilt Herrn Prof. Dr. Rahmann auf Antrag von
Herrn Riegel mehrheitlich das Rederecht zu dem Tagesordnungspunkt, damit er ein
Statement in der Sache abgeben kann.
Berichterstatter Herr Dr. Braun.
Herr Prof. Dr. Rahmann berichtet von seinen Recherchen zu der Thematik
und von der Chronologie des Beteiligungs- und Beratungsganges. Er schließt aus
einem Brief der Stadt Hagen an die Kultur und Dorfgemeinschaft Holthausen, dass
der derzeitige Gesteinsabbau aufgrund einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Stadt
Hagen aus dem Jahre 2011 betrieben werde, mit der dem
Planfeststellungsbeschluss vorgriffen worden sei. Er bezweifelt die Richtigkeit
der Erhebung der Grundwasserstände für die Gutachten. Nach seiner Ansicht ist
der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Höhe der beantragten
Sümpfungsmengen aufgrund einer unzureichenden Messdatenbasis abzulehnen. Ferner
dürfe der Abbau lediglich bis zu einer Tiefe genehmigt werden, die deutlich oberhalb
des Niveaus der Lenne und der Volme liegt. Nach Abschluss des Abbaus müsse das Abgrabungsgelände
wieder verfüllt werden.
Frau Thurn stellt klar, dass es für den Steinbruch Donnerkuhle eine
geltende Abgrabungsgenehmigung aus dem Jahre 1992 gebe, die an der tiefsten
Stelle bis auf + 42 m NN reiche. An dieser Stelle ist der Abbau nur mit Hilfe
einer Wasserhaltung möglich. Für diese Wasserhaltung gab es immer eine
wasserrechtliche Erlaubnis, die von der damals zuständigen Bezirksregierung
Arnsberg erteilt worden ist. Im Jahre 2001 hat die Bezirksregierung zuletzt die
wasserrechtliche Erlaubnis befristet verlängert. Diese wasserrechtliche
Erlaubnis sei seitens der Stadt Hagen, die inzwischen zuständig für den
Steinbruch Donnerkuhle ist, erneut zum Weiterbetrieb der alten
Abgrabungsgenehmigung verlängert worden. Sie gelte jedoch nicht für die
vorliegende beantragte Vertiefung. Insofern sei dem Planfeststellungsbeschluss
nicht vorgegriffen worden.
Anlagen zur Vorlage
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