05.07.2011 - 11 Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Er...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Der Landschaftsbeirat beschließt auf Antrag von Herrn Dr. Hülsbusch eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Beratung zu bilden. Als Teilnehmer melden sich die Herren Freier, Riegel, Dr. Rahmann und Bögemann. Vorbehaltlich des Beschlusses des UWA, soll es auch Mitgliedern des UWA offenstehen, an der Arbeitsgruppe teilzunehmen.

 

Der Landschaftsbeirat erteilt Herrn Prof. Dr. Rahmann auf Antrag von Herrn Riegel mehrheitlich das Rederecht zu dem Tagesordnungspunkt, damit er ein Statement in der Sache abgeben kann.

 

Berichterstatter Herr Dr. Braun.

 

Herr Prof. Dr. Rahmann berichtet von seinen Recherchen zu der Thematik und von der Chronologie des Beteiligungs- und Beratungsganges. Er schließt aus einem Brief der Stadt Hagen an die Kultur und Dorfgemeinschaft Holthausen, dass der derzeitige Gesteinsabbau aufgrund einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Stadt Hagen aus dem Jahre 2011 betrieben werde, mit der dem Planfeststellungsbeschluss vorgriffen worden sei. Er bezweifelt die Richtigkeit der Erhebung der Grundwasserstände für die Gutachten. Nach seiner Ansicht ist der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich der Höhe der beantragten Sümpfungsmengen aufgrund einer unzureichenden Messdatenbasis abzulehnen. Ferner dürfe der Abbau lediglich bis zu einer Tiefe genehmigt werden, die deutlich oberhalb des Niveaus der Lenne und der Volme liegt. Nach Abschluss des Abbaus müsse das Abgrabungsgelände wieder verfüllt werden.

 

Frau Thurn stellt klar, dass es für den Steinbruch Donnerkuhle eine geltende Abgrabungsgenehmigung aus dem Jahre 1992 gebe, die an der tiefsten Stelle bis auf + 42 m NN reiche. An dieser Stelle ist der Abbau nur mit Hilfe einer Wasserhaltung möglich. Für diese Wasserhaltung gab es immer eine wasserrechtliche Erlaubnis, die von der damals zuständigen Bezirksregierung Arnsberg erteilt worden ist. Im Jahre 2001 hat die Bezirksregierung zuletzt die wasserrechtliche Erlaubnis befristet verlängert. Diese wasserrechtliche Erlaubnis sei seitens der Stadt Hagen, die inzwischen zuständig für den Steinbruch Donnerkuhle ist, erneut zum Weiterbetrieb der alten Abgrabungsgenehmigung verlängert worden. Sie gelte jedoch nicht für die vorliegende beantragte Vertiefung. Insofern sei dem Planfeststellungsbeschluss nicht vorgegriffen worden.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat behandelt die Vorlage als erste Einbringung und beschließt eine Arbeitsgruppe zu bilden, die die Thematik aufarbeitet.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

        13

Dagegen:

          0

Enthaltungen:

          0

 

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Anlagen zur Vorlage