29.06.2011 - 3 Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 29.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grzeschista teilt mit, dass der von allen Fraktionen und
Ratsgruppen erarbeitete
Beschlussvorschlag als Tischvorlage ausgelegt wurde.
Herr Gerbersmann führt aus, dass im Hinblick auf Punkt 3 eine
freihändige Vergabe an einen Anbieter nicht beabsichtigt ist, sondern, dass auf
andere Vergabeverfahren zurückgegriffen werden soll, um den Wettbewerb zu
stärken. Über die Auswahl des Vergabeverfahrens wird entsprechend
berichtet.
Herr Häßner äußert seine Bedenken und fragt nach, ob zu Punkt 3 des Maßnahmenkataloges
noch eine detaillierte Beschreibung folgen wird.
Herr Böhm weist daraufhin, dass es sich bei Punkt 3 zunächst nur um den Arbeitsauftrag
handelt, mit dem die Verwaltung die erforderlichen Leistungsstufen, Kennzahlen,
Abläufe etc. entwickeln soll. Nach
Abschluss der Entwicklung wird dem Rat der Stadt Hagen das Ergebnis zur weiteren
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Herr Grzeschista fasst zusammen, dass mit dem vorliegenden
Beschlussvorschlag der Einstieg erfolgt ist und weitere Beratungen zur Thematik
in anderen Gremien durchzuführen sind.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss HABIT beschließt die aufgeführten Maßnahmen zur Einführung eines wirkungsorientierten Haushalts in der Stadt Hagen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Stadt stimmt
der Einführung des wirkungsorientierten Haushaltes zu.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die dazu nötigen, noch zu ermittelnden
Haushaltsmittel in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht in die Haushalte ab
2012 einzuplanen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt bei der Ausschreibung sicherzustellen, dass
Ziele und messbare Ergebnisse für mehrere Leistungsstufen* definiert
werden. Die Ausschreibung ist dem Rat vor Veröffentlichung zur Genehmigung
vorzulegen.
- Aus
den Angeboten soll hervorgehen, welche über die bisherige Installation
hinausgehenden Änderungen oder Ergänzungen an den IT-Verfahren und Systeme
erforderlich sind. Bei der Berechnung des Aufwands ist der HABIT mit
einzubeziehen.
- Nach
erfolgreicher Vergabe und einer Analyse der Ausgangssituation hat der
beauftragte Berater / das beauftragte Unternehmen einen verbindlichen
Projektplan mit Zeitplan, Ressourcenverbräuchen und definierten
Zwischenzielen vorzulegen.
- Soweit
absehbar ist, dass der vereinbarte Kostenrahmen durch den Auftragnehmer
schuldhaft überschritten wird, fasst der Rat auf Basis des vorliegenden
Projektplans erneut einen Beschluss über Art und Umfang der weiteren
Beauftragung.
- Es
ist ein Controlling/Berichtswesen vorzusehen. Dem Rat ist vierteljährlich
ein Statusbericht vorzulegen. Dieser Statusbericht beinhaltet u.a. die
Angaben zum Projektfortschritt und bisher verbrauchten Ressourcen (Kosten
und interne Aufwände) sowie die Restaufwände. Soweit von den im
Projektplan niedergelegten Planzahlen abgewichen wird, ist dem Rat/HFA
unaufgefordert und unverzüglich schriftlich darüber zu berichten.
* 1.
Projektplanung, -initialisierung, Zieldefinition, Qualitätsstandards,
Rahmenbedingen für Anpassungen an das Haushaltssystem bzw. weitere IT-Verfahren
2. Prototyp und Muster für einen Fachbereich(steil)
3. Durchführung in „n“ definierten Etappen
