10.05.2011 - 13 Abbruchanträge für die Gebäude 9,10,11 auf dem ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Romberg fragt, ob es eine Frist für die Genehmigung dieses Abbruchantrages gebe. Bezogen auf die Schwierigkeiten mit dem Antragsteller plädiere er dafür, die Beschlussfassung zu vertagen, da in seiner Fraktion hierzu noch Beratungsbedarf bestehe.

Dies mache jedoch nur Sinn, wenn keine Zeitschiene dahinter stehe.

 

Frau Metz möchte wissen, welche Auswirkungen die Genehmigung auf das laufende Klageverfahren der Stadt habe und auf eine Gesamtplanung mit dem ehemaligen Stadtwerkegelände.

 

Herr Thomys macht deutliche, dass bis zu einer Genehmigung noch umfangreiche Prüfungen innerhalb der Verwaltung insbesondere im Umweltamt durchgeführt werden müssten. Diese könnten  noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Schadensersatzpflichten entständen auch nicht, da noch keine Nachnutzungen bekannt seien.

 

Herr Grothe spricht sich dafür aus, diese Vorlage zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung umfangreiche Prüfungen vornehmen zu lassen.

 

Hiergegen werden bis auf eine Ausnahme keine Bedenken erhoben. 

 

 

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Beschluss:

Die im Betreff genannten Abbruchanträge der Gebäude 9,10,11 auf dem ehemaligen Schlachthofgelände, Schlachthofstraße werden zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 0

 

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