25.01.2005 - 6 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 25.01.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann erklärt, dass er den
Einsatz regenerativer Energien für sinnvoll halte. Dies sollte jedoch nicht im Bebauungsplan
festgesetzt werden. Er schlage vor, die Verwaltung zu beauftragen, den
Bauherren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu empfehlen, derartige
Energien zu nutzen.
Dieser Auffassung schließt sich auch
Herr Meier an. Er empfehle in künftigen Verfahren darauf hin zu weisen, dass es
bei der Stadt eine Beratungsstelle im Bereich des Umweltamtes gebe und auch
Fördermöglichkeiten beständen.
Herr Asbeck lässt zunächst über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung und anschließend über den Vorschlag des Herrn
Gerbersmann abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und
privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw.
entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen
in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Be-kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt
geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche
Auslegung des im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurfes
Nr. 4/01, – Turmstraße/Auf der Heide - nebst Begründung vom 16.11.2004,
sowie Landschaftpflegerischen Begleitplan vom 17.11.04 ,die als Anlage
Bestandteil dieser Vorlage ist.
Geltungsbereich
Das Plangebiet
umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurbezeichnungen:
Gemarkung Boele,
Flur 19 die Flurstücke mit den Nummern 105, 123 und 124 sowie Flur 20 die
Flurstücke mit den Nummern 1 (teilweise), 2, 3, 161 und 196. In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Ein Lageplan liegt dieser Vorlage
Abstimmungsergebnis:
x Mit Mehrheit beschlossen
Dagegen: 1
Enthaltungen: 1
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bauherren im Baugenehmigungsverfahren zu empfehlen, regenerative Energien zu nutzen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit so beschlossen
