25.01.2005 - 6 Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) Turmstraße/Auf der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann erklärt, dass er den Einsatz regenerativer Energien für sinnvoll halte.  Dies sollte jedoch nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. Er schlage vor, die Verwaltung zu beauftragen, den Bauherren im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu empfehlen, derartige Energien zu nutzen.

 

Dieser Auffassung schließt sich auch Herr Meier an. Er empfehle in künftigen Verfahren darauf hin zu weisen, dass es bei der Stadt eine Beratungsstelle im Bereich des Umweltamtes gebe und auch Fördermöglichkeiten beständen.  

 

Herr Asbeck lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und anschließend über den Vorschlag des Herrn Gerbersmann abstimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)                 Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

b)                 Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Be-kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den Überleitungs­vorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des im Sit­zungssaal aufgehängten Bebau­ungsplanentwurfes
Nr. 4/01, – Turmstraße/Auf der Heide - nebst Be­gründung vom 16.11.2004, sowie Landschaftpflegerischen Begleitplan vom 17.11.04 ,die als Anlage Bestandteil dieser Vor­lage ist.

 

 

Geltungsbereich

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurbezeichnungen:

Gemarkung Boele, Flur 19 die Flurstücke mit den Nummern 105, 123 und 124 sowie Flur 20 die Flurstücke mit den Nummern 1 (teilweise), 2, 3, 161 und 196. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Ein Lageplan liegt dieser Vorlage

 

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Mit Mehrheit beschlossen

                          

              Dafür:               15

              Dagegen:           1

              Enthaltungen:     1

 

 

Zusatz:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauherren im Baugenehmigungsverfahren zu empfehlen,  regenerative Energien zu nutzen.  

 

Abstimmungsergebnis:  Mit Mehrheit so beschlossen

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

      

 

Dafür:

 15

 

 

Dagegen:

   1

 

 

Enthaltungen:

   1