18.05.2011 - 4.7 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 18.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Bleja bestätigt, dass es um die Verhinderung von Spielhallen geht.
Herr Leisten äußert die Sorge, dass durch diese Veränderungssperre auch andere
notwendige und wünschenswerte Nutzungsänderungen unmöglich werden. Herr Bleja
zerstreut diese Sorge, da Nutzungsänderungen im Rahmen der Zielsetzung des
Bebauungsplanes weiterhin möglich sind.
Herr Sondermann zweifelt an der Sinnhaftigkeit dieser Veränderungssperre,
da in vielen Bereichen des täglichen Lebens (z. B. in Tankstellen) auch für
Kinder frei zugänglich Geldspielautomaten aufgestellt sind.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt den
nachfolgend beratenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Veränderungssperre für den
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 –Langenkamp-
1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des aufzustellenden
Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) –Bahnhof Hohenlimburg/ Bahnstraße-.
Die Satzung über die Veränderungssperre ist
Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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762 kB
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2
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252,7 kB
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(wie Dokument)
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84,4 kB
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