11.05.2011 - 9 Freiwillige Zuschüsse an freie Träger für die B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer weist auf eine ausgelegte Tischvorlage zu dem Tagesordnungspunkt hin.

 

Herr Steuber erläutert die Intention der Vorlage.

 

Herr Schurgacz erklärt sich für befangen.

 

Herr Strüwer schlägt vor, dass Herr Schurgacz mit diskutiert, aber nicht mit abstimmt.

 

Er ist der Meinung, dass dies ein Beispiel dafür sei, dass eine theoretische Diskussion auf Landesebene etwas Anderes sei als die praktische Umsetzung in der Kommune.

Die Kommunen seien nicht so ausgestattet worden, dass sie diese Absprachen auch einhalten könnten. Diese Erfahrung mache man in Hagen seit vielen Jahren. Auch vor Inkrafttreten des KiBiz seien teilweise recht hohe Beträge zusätzlich zu den gesetzlich vereinbarten Regelungen  an die AWO und vor allem an  konfessionellen Träger geflossen.  Man werde einen neuen Weg einschlagen und gemeinsam versuchen, den Anforderungen gerecht zu werden. Er setze darauf, dass die Träger sähen, dass sie in gemeinsamer Verantwortung mit der Stadt stünden und auch in Zukunft ihren Beitrag dazu leisteten, dass man zu einer gemeinsamen Finanzierungsmöglichkeit käme. 

Er habe einen Fragenkatalog vorbereitet, von dem er nicht erwarte, dass alle Fragen heute beantwortet werden könnten.

Er liest die Fragen vor:

 

 

-          Für welche Einrichtungen hat der Gemeindeverband der katholischen Kirchengemeinde für die Kindergartenjahre 2008/2009 und 2009/2010 Anträge auf Erstattung von Eigenanteilen gestellt?

 

Frau Haack verweist auf die Tischvorlage. Es handele sich um die Einrichtungen, die für die katholische Kirche für 2010 aufgeführt seien. Sie erläutert den Hintergrund.

 Es handele sich um jeweils eine Gruppe in 13 Einrichtungen. 

 

-          Betreffen diese Anträge einzelne oder alle Gruppen der beantragenden

Einrichtungen?

 

Diese Frage sei bereits beantwortet worden.

 

-          Handelt es sich hierbei um neu eingerichtete Gruppen im Rahmen der U-3-

      Betreuung oder um bereits vorher existierende Gruppen?

 

Frau Haack antwortet, dass es sich um bereits vorher existierende Gruppen handele, die nichts mit der U-3-Betreuung zu tun hätten.

 

-          Werden bei der Spitzabrechnung Rechnungsergebnisse innerhalb des Gesamt-

      verbandes bzw. des Einrichtungsverbundes gegen gerechnet ?

 

Herr Schurgacz erläutert, dass es darum gehe, dass man den Trägeranteil für die einzelnen Einrichtungen nicht aufbringen könne. 

 

Herr Strüwer erklärt, dass der Hintergrund seiner Frage der gewesen sei, dass wenn man zum Beispiel in einer Einrichtung auskömmlicher wirtschaften könne und dadurch der Trägeranteil, der dort aufzubringen sei, geringer sei, das gegen gerechnet werden könne.

 

Herr Schurgacz führt aus, dass, wenn er in einem Jahr Überschüsse erwirtschafte, diese nicht im nächsten Jahr dafür verwenden könne, den Trägeranteil aufzubringen. Man könne die Überschüsse von Kindergarten X nicht verwenden, um den Trägeranteil für Kindergarten Y zu verwenden. Da gebe es allerdings bei den verschiedenen Kommunen auch unterschiedliche Auffassungen. Andere Jugendämter verführen da anders.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass ihm daran gelegen sei, dass man stärker im Verbund nachdenke. Es habe ja einen Hintergrund, dass man diesen gemeinsamen Weg bei den Trägern eingeschlagen habe. Rücklagen müssten berücksichtigt werden. Er sei sicher, dass das auch nicht von der Kommunalaufsicht mitgetragen werde.

 

Herr Schurgacz nimmt Bezug auf Anträge aus dem Jahr 2008. Das Geld habe dem Träger gefehlt. Wenn man keinen Verbund gehabt habe, hätte man die Einrichtung schließen müssen. Man sei bereits mit einigen hunderttausend Euro in Vorlage getreten, weil man einen Verbund habe. 

 

Herr Steuber geht näher auf das System der Finanzierung durch KiBiz ein. Die Kindpauschalen sollten den kompletten Aufwand decken. Am Ende eines Kindergartenjahres sollte der Träger  eine Rücklage erwirtschaften, um in der Zukunft Investitionen tätigen zu können und irgendwann einen neuen Kindergarten bauen zu können. Für Hagen als Nothaushaltskommune stelle sich natürlich die Frage, wie hoch diese Rücklage sein dürfe. Wann werde es unmoralisch, dass ein Träger trotz hoher Rücklage einen Trägeranteil vom öffentlichen Träger  finanzieren lasse. Diese Frage müsse dann zu einem gegebenen Zeitpunkt gemeinsam ausdiskutiert werden.

 

    -   Wie sieht das Abrechnungs- und Prüfungsverfahren bzgl. der zwischen 1997 und

        2000 auf Wunsch der Stadt  eingerichteten zusätzlichen Gruppen aus? Sind in den     

        Einrichtungen zwischenzeitlich Gruppen reduziert worden?

 

Frau Haack antwortet, dass nichts reduziert worden sei.

 

-          Werden bei der Übernahme von Eigenanteilen durch die Stadt gebildete Rücklagen ganz oder teilweise zur Finanzierung der Trägeranteile berücksichtigt?

 

Diese Frage sei bereits erörtert worden.

 

-          Sind auch von anderen Trägern entsprechende Anträge für die Vergangenheit

gestellt worden?

 

Frau Haack erklärt, dass keine solchen Anträge von anderen Trägern eingegangen seien. Von der evangelischen Kirche seien Anträge beginnend ab dem Kindergartenjahr 2010 eingereicht worden. Die Vorlage bezöge sich nur auf die Anträge, die schriftlich vorlägen.

 

Herr Dahme macht für die evangelische Seite deutlich, dass man in den Gesprächen im

Jahr 2010 davon ausgegangen sei, dass diese auf die Zukunft gerichtet seien. Man habe gerade auf die Auskömmlichkeit der Pauschalen hingewiesen. Wie Herr Steuber richtig gesagt habe, lägen die Abrechnungen dazu noch gar nicht vor, so dass man in Bezug auf die Auskömmlichkeit noch keine Aussage haben machen können. Man habe keine Anträge für die Vergangenheit gestellt, weil es eine solche Fragestellung nicht geben habe.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass man daran sehe, dass sich die evangelische Kirche hier mit Kräften eingebracht habe. Das sei sicher nicht ganz leicht gewesen.

 

-          Ist geplant, auch bei anderen Trägern Spitzabrechnungen vorzunehmen?

 

Herr Strüwer meint, dass die Spitzabrechnungen auf jeden Fall vorgenommen würden.

Die Intention dieser Frage sei deutlich.

 

-          Handelt es sich bei den zukünftig zu bezuschussenden U-3-Plätzen um klassisch

neu eingerichtete Plätze oder um Ersatzplätze, die durch Umwandlung von Regelgruppen-Plätzen realisiert werden?

 

 

Frau Haack beantwortet die Frage dahingehend, dass es nicht möglich sei, die Plätze auseinander zu dividieren. Es gebe ganz neue Plätze, die durch Anbau geschaffen würden. Ansonsten habe man nur die Möglichkeit, den Bestand umzubauen.

 

Herr Strüwer weist darauf hin, dass es hier um den Finanzierungshintergrund gehe.

 

Frau Haack verweist darauf, dass die Bezirksregierung aus diesem Grund auch Wert auf die Einzeldokumentation lege. Man müsse jeden Einzelfall betrachten und bewerten.

 

-          Wie viel Gruppen werden – aufgeschlüsselt nach Trägern – ganz, zum Teil oder

gar nicht unter Berücksichtigung der KiBiz-Trägeranteilregelung finanziert?

 

Es handele sich um 50 Gruppen.

 

Herr Strüwer zieht das Resumee, dass immer noch ein Großteil der Gruppen in Gänze mit vollen Trägeranteilen realisiert sei. Das sei für die politische Diskussion ein wichtiger Aspekt.

 

Herr Reinke fragt  nach, ob es sich bei den in der Tischvorlage aufgeführten Trägern um die handele, die Anträge gestellt hätten.

 

Frau Klos-Eckermann gibt zu verstehen, dass sie nicht davon begeistert sei, dass man als Stadt so viel Geld aufbringen solle. Die Problemstellung müsse auch auf politischer Ebene diskutiert werden. Egal wer dafür verantwortlich sei, träfe es am Ende wieder die Kommune, derartige Summen in die Hand zu nehmen, um die Kindergartenlandschaft in dieser Stadt am Leben zu erhalten und  im Hinblick auf die Gesetzesvorlage, die im Jahr 2013 auf die Stadt zukäme, ausbaufähig zu machen. Sie billige dabei jedem Träger zu, dass seine Gründe berechtigt seien.

 

Auch Herr Losch hat einige Bedenken bei der Vorlage. Auf Seite 7 sei zu lesen, dass die Finanzierung nicht gesichert werden könne. Dem könne doch entnommen werden, dass dafür ein Kredit aufgenommen werden müsse. Diese Angelegenheit sprenge doch das ganze Haushaltssicherungskonzept, das man im letzten Jahr mühselig aufgestellt habe.

Er sei gespannt, wann die nächsten Überraschungen kämen.

 

Herr Schurzgacz entgegnet in Richtung von Frau Klos-Eckermann, dass es einmal um den laufenden Betrieb einer Kindertageseinrichtung gehe, wo jeder Träger Eigenmittel aufbringen müsse. Zum Anderen gehe es um den U-3- Ausbau, der mit Bundesmitteln gefördert werde, müsse jeder Träger einen Eigenanteil in Höhe von 10 % bringen. Hier sei noch nie ein Antrag auf Übernahme des Eigenanteils gestellt worden. Letztendlich sei die Vorhaltung von Angeboten von Kindertageseinrichtungen Aufgabe der Kommune. Die freien Träger würden den Kommunen dabei helfen und große Teile dabei aus eigener Kraft stemmen.

 

Herr Strüwer bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um eine Auflistung, für welche Einrichtungen Investitionen geplant seien und für welche Einrichtungen Zuschussanträge gestellt worden seien.

 

Herr Feldhaus möchte die Aussage von Herrn Schurgacz unterstützen. Man müsse sich immer bewusst machen, dass es sich hier um eine Pflichtaufgabe handele. Er gäbe Frau Klos-Eckermann zu bedenken, dass die Träger für den Haushalt immer noch günstiger seien als wenn sich die Träger ganz aus der Aufgabe rausziehen würden.

 

Frau Klos-Eckermann betont, dass sie vollstes Verständnis dafür habe. Sie ziele darauf ab, dass die Kommune mal wieder mit diesem Problem völlig allein gelassen werde.

Das System könne nicht stimmen. Das Problem müsse strukturell gelöst  werden.

 

Herr Strüwer  macht deutlich, dass sich die Finanzierungsmodalitäten in den verschiedenen Regionen des Landes stark unterschieden. Wenn man in der politischen Diskussion nicht das Bewusstsein habe, dass ohne dieses Miteinander von Stadt und freien Trägern das soziale System in Hagen zusammenbrechen würde, würde man nicht in der jetzigen Situation mit Ausnahmeregelungen versuchen, etwas zu erreichen.

 

Er schlägt vor, die Beschlussvorschläge einzeln abzustimmen.

 

 

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Beschluss:

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Bezuschussung der Betriebskosten ab 2008/2009 werden nach Prüfung bis zu einer Höhe von 1,2 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2012 ist mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 750.000 € zu rechnen.

 

  1. Die für die Investitionsanträge erforderlichen Mittel werden in Höhe von 157.400 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung zur Sicherung des U- 3 Ausbaus die geforderten Einzeldokumentationen (Anlage 1) zu fertigen und wie von der Bezirksregierung vorgeschlagen entsprechende Verträge (Anlage 2) abzuschließen. 

 

  1. Die Maßnahmen werden bis zum 1.08.2011 umgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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