17.05.2011 - 6.7 Abbruchanträge für die Gebäude 9,10,11 auf dem ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Frage von Herrn Homm, ob der dort gelagerte Müll beim Abriss mit entsorgt werde, sagt Herr Grothe, dass die Frage der Verschmutzung vom Umweltamt geklärt werde. Herr Grothe stellt dann auf die Frage von Herrn Kempkens fest, dass das Schlachthofgelände im Privatbesitz sei und auch der Abriss von dem Eigentümer finanziert werden müsse.

Auf den Hinweis von Herrn Oberste-Berghaus zum Verbleib einer erhaltenswürdigen Maschine sagt Herr Grothe, dass diese alte Dampfmaschine sich nicht in dem abzubrechenden Gebäude befindet. Abgerissen werden sollen das alte Kühlhaus sowie der Gebäudeteil, der als Stall diente.

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Beschluss:

Die im Betreff genannten Abbruchanträge der Gebäude 9,10,11 auf dem ehemaligen Schlachthofgelände, Schlachthofstraße werden zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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