04.05.2011 - 6.2 Bürgerantrag gem. § 24 GO NWhier: Rückführung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hennemann führt aus, dass es grundsätzlich zu begrüßen sei, die Umlagen für die Straßenreinigung auf alle Anlieger umzulegen. Nach einem Ortstermin an der Straße „Stennesufer“ sei man jedoch zu der Meinung gekommen,  dass die Anwohnergemeinschaft seit ca. 25 Jahren den Pflichten, die Straße ordnungsgemäß zu reinigen, nachgekommen sei. In den 80er-Jahren seien seitens der Verwaltung und der Anlieger Vereinbarungen getroffen worden,  dass die Straßenreinigung durch die Anwohner erfolgen könne. Er sei der Auffassung, dass solche Vereinbarungen wegen der Glaubwürdigkeit  eingehalten werden müssten.  Dem Antrag der Bürger sollte daher stattgegeben

werden.

 

Herr Gerbersmann  weist darauf hin, dass allein wegen der „Gebührengerechtigkeit“ und der Umlagenstabilität möglichst alle Bürger in das Umlagesystem von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren einzubeziehen seien. Es sei nicht erwünscht die Anwohner kleinerer Straßen von der Gebühr zu befreien, da auch sie die vielbefahrenen großen Straßen benutzen würden. Eine Trennung von Straßenreinigung und Winterdienst sei aus seiner Sicht aus wirtschaftlichen Gründen nicht angebracht.  Er appelliere  an die  Mitglieder der Bezirksvertretung, sich dem Beschluss der Verwaltung anzuschließen

 

Herr Panzer merkt an, dass es aus heutiger Sicht sinnvoll sei die Leistungen der Stadt zurückzufahren, um den Steuerzahler zu entlasten und Einsparungen zu erzielen. Des weiteren sollte das Engagement der Bürger genutzt werden. Er macht deutlich, dass es sich bei der Straße „Stennesufer“ um eine sehr schmale Straße handle, die von der großen Reinigungsmaschine nicht gut befahren werden könne und somit auch nicht richtig gereinigt werde. Er spricht sich für eine Reinigung der Straße “Stennesufer“ in Anliegerverantwortung aus.

 

Herr Heiermann kann sich den Äußerungen von Herrn Panzer anschließen und fügt hinzu, dass in den Wintermonaten auch Straßen in städtischer Reinigungsverantwortung nicht geräumt worden seien.  Aus diesem Grund ist er der Meinung, dass diesem Antrag stattzugeben sei.   

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Hennemann, Gerbersmann, Mosch, Kohaupt und Frau Zens.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den am 04.11.201 beschlossenen VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Drucksachennummer 0651/2010) zu ändern und die Reinigung der Straße „Stennesufer“ auf Wunsch der angrenzenden Eigentümer von der Reinigung durch die Stadt Hagen wieder in die Anliegerreinigung zu überführen. Der Straßenreinigungsplan ist entsprechend anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0