13.04.2011 - 5 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die TOP 5 und 6 werden gemeinsam beraten.

 

Herr Dr. Fischer ist erstaunt darüber, dass eine Beratung der Vorlagen im HFA nicht vorgesehen ist.

Auch der SFA war in der Beratungsfolge ursprünglich nicht enthalten. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, denn der Sport ist hier massiv betroffen. Nach Mitteilung an den Oberbürgermeister hat dieser in der Ratssitzung am 31.03.11 bekanntgegeben, dass der SFA auch beteiligt wird.

 

Herr Dr. Fischer erinnert an die rd. 2-jährigen Diskussionen über die Bebauung der sog. Pferdewiese am Höing und der damit verbundenen Bedrohung des Sports im gesamten Ischelandpark. Hier hat der  Ausschuss nur mit „Zähneknirschen“ zugestimmt.

 

Wenn heute keine überzeugenden Maßnahmen erläutert werden, dass der Sport nicht gefährdet wird, wird die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen, so Herr Dr. Fischer.

 

Durch den mittelfristig geplanten Bau eines Kunstrasens auf Emst wird eine noch intensivere Nutzung des Platzes möglich sein, so Herr Dr. Fischer. Mehr Lärm entsteht, Flutlicht ist häufiger in Betrieb. Es finden zusätzlich im Umkreis u. a. Märkte, Volksläufe, Trödelmärkte statt. Dies verursacht bereits jetzt Lärm, den die Anwohner ertragen müssen. Die Errichtung eines Lärmschutzwalls ist zwingend erforderlich.

Herr Dr. Fischer bittet um Erläuterung, welche Maßnahmen vorgenommen werden, um die Lärmemission zu verringern und betont ausdrücklich, dass der Sport nicht gefährdet werden darf.

 

Mit Beschluss vom 25.02.2010 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, Planungsrecht für die Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen, so Herr Schädel.

Heute wird nur die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Unter Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes möchte man  einen Weg für ein Nebeneinander von Sport und Wohnen finden.

Der Rat muss nun entscheiden, ob Planungsrecht auf Grundlage des alten Beschlusses gewollt ist. Sollte es Konflikte zwischen Wohnen und Sport geben, wird kein Planungsrecht geschaffen, so Herr Schädel.

 

Dass eine ausführliche Klärung erforderlich ist, steht außer Frage, so  Herr Michel.

Gem. Bestimmungen der Lärmemission wird Kinderlärm nicht als klassischer Lärm bewertet, so Herr Michel weiter. Der DOSB ist bemüht, für den Bereich Sport ähnliche Bedingungen zu schaffen.

Gem. Ratsbeschluss sollen die Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke insb. auch für die Verbesserung der Sportinfrastruktur genutzt werden. Dieser Beschluss muss auch umgesetzt werden.

 

Das Bebauungsplanverfahren muss klären, ob eine Wohnbebauung möglich ist, so Herr Meier. Dieses Verfahren ist einzuleiten und kritisch zu begleiten.

Eine Bebauung darf keine Nachteile für den Verein mit sich ziehen. Ein Lärmschutzwall ist positiv für die bereits bestehende Bebauung anzusehen.

 

Herr Krippner betont, dass die offenen Fragen nur  im Bebauungsplanverfahren geklärt werden können. Wenn genaue Kosten und Fakten ermittelt wurden, kann ein sportpolitisches Signal für oder gegen die Bebauung gesetzt werden.

Ein Teil der Erlöse soll in den Kunstrasenbau investiert und somit dem Verein Hagen 11 eine Perspektive aufgezeigt werden.

 

Herr Gronwald möchte wissen, ob sichergestellt werden kann, dass ein  Teil des Verkaufserlöses zur Verbesserung von Sportanlagen eingesetzt werden kann. Dies ist ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung.  Herr Krippner ergänzt, dass diesbezüglich Gespräche mit der Aufsichtsbehörde geführt werden müssen.

 

Die CDU-Fraktion möchte keine Gefährdung des Sportbetriebes zulassen, so Herr Dr. Fischer. Der Verein Hagen 11 soll unabhängig von der Wohnbebauung einen Kunstrasenplatz erhalten. Nach Beendigung der 1. Runde soll nun die 2. Runde Kunstrasenbau beginnen.

Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Herr Dr. Fischer für einen Kunstrasenplatz, aber gegen eine Wohnbebauung aus.

 

Herr Meier ist überzeugt, dass eine Schallschutzwand die Situation vor Ort insgesamt verbessert. Möglicherweise führen die Ergebnisse der Prüfung jedoch im Nachhinein zu einer Ablehnung der Wohnbebauung.

 

Herr Wischnewski bittet um Zustimmung zur Einleitung des Verfahrens. Der Ausschuss kann sich je nach Ergebnis  immer noch gegen eine Bebauung aussprechen.

 

Bei der Bebauung der sog. Pferdewiese am Höing wurde auf den Beschluss des SFA keine Rücksicht genommen, so Frau Neuhaus.

 

Herr Dr. Fischer betont abschließend, dass die CDU-Fraktion gegen die Einleitung des Verfahrens ist und sich daher der bei der Abstimmung enthalten wird.  

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92 – Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im Westen und der Waldfläche im Osten.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 -6-

Dagegen:

 -2-

Enthaltungen:

 -7-

 

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Anlagen zur Vorlage

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