13.04.2011 - 6 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 13.04.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.
1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtteil Emst nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße zwischen dem Waldbereich
„Langenloh“ und der Haßleyer Straße. Im Süden grenzt das Plangebiet
mit dem Emster Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen wird das
Plangebiet von der Straße Im Langen Lohe, im Nordwesten von der Lohestraße
begrenzt. Dort befindet sich der „Lohesportplatz“. Im Nordosten
grenzen Privatgrundstücke der Anlieger der Lohestraße an das Plangebiet. Im Osten
grenzt das Plangebiet unter Einbeziehung des Habichtsweges an die Haßleyer
Straße. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch die Grundstücke der
Wohnhäuser am Habichtsweg und an der Mallnitzer Straße gebildet.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser
Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt sollen
bis zum 2. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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