31.03.2011 - 5.11 Vorläufiges Abrechnungsergebnis zum Projekt Neu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm spricht in diesem Zusammenhang die aktuellen Presseartikel bezüglich der Abrechnung mit der Emil Schumacher Stiftung an. Die Stadt Hagen ist daran interessiert, die Angelegenheit einvernehmlich zu klären. Er merkt an, dass aus formalen Gründen keine Diskussion der vertraglichen Details in öffentlicher Sitzung möglich ist.

 

Frau Kingreen äußert ihre Verwunderung über die erforderliche Diskussion der Vertragsdetails im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, da damals vor Abschluss der angesprochenen Verträge in öffentlicher Sitzung darüber diskutiert und abgestimmt worden sei. Sie bittet die Gespräche mit der Stiftung einvernehmlich zu führen.

 

Herr Hentschel merkt an, dass bei einer außergerichtlichen Einigung der Zinsgewinn der Stiftung zu berücksichtigen sei. Die Ratsgruppe DIE LINKE sei ebenfalls an einer außergerichtlichen Einigung interessiert, ein Vergleich sei aber nicht akzeptabel. Sofern  keine Einigung in diesem Sinne möglich ist, sollte die Summe eingeklagt werden.

 

Herr Klinkert möchte in Erfahrung bringen, ob die in der Vorlage erwähnte Forderung eines Auftragsnehmers in Höhe von 913.167,29 € im Rahmen der Beweissicherungsklage behandelt werde oder ob es sich hierbei um reine Baukosten handelt.

 

Frau Grebe antwortet, dass die genannte Forderung nicht Gegenstand der Beweissicherungsklage ist.

 

Herr Marscheider beantragt Akteneinsicht.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass Herr Marscheider dafür entweder die Unterstützung von 12 Mitgliedern des Rates oder die Antragstellung einer Fraktion benötigt. Er lässt über den Antrag auf Akteneinsicht abstimmen und befragt die Ratsmitglieder, ob diese für eine Akteneinsicht stimmen, dagegen oder sich enthalten.

 

Lediglich drei Ratsmitglieder stimmen dafür, daher ist der Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: abgelehnt

 

Herr Hentschel führt aus, dass die Ratsgruppe DIE LINKE keine Informationen zu Arbeitsgruppen des Sozialausschusses bekommen würde, daher sei die Ablehnung für eine Akteneinsicht durch Herrn Marscheider nicht verwunderlich.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass die Gewährung auf Akteneinsicht in § 55 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW geregelt ist. Zu dem von Herrn Hentschel angesprochenen Fall kann er ohne genaue Angaben keine Aussage treffen. Er bietet Herrn Hentschel an, dieses unter Angabe der konkreten Fakten mit dem Fachbereich des Oberbürgermeisters zu klären.

 

Herr Weber ist der Auffassung, dass das Abstimmungsverfahren anders durchzuführen ist. Es müsse lediglich danach gefragt werden, wie viele Ratsmitglieder für eine Akteneinsicht stimmen.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm befragt den Rat erneut, ob der Antrag auf Akteneinsicht unterstützt wird.

 

Lediglich fünf Ratsmitglieder unterstützen den Antrag, daher ist der Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: abgelehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm fasst zusammen, dass 5 Ratsmitglieder dafür gestimmt haben, somit ist die erforderliche Zahl von 12 Ratsmitgliedern nicht erreicht worden und daher ist keine Akteneinsicht zu gewähren.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage