24.03.2011 - 3 Rechtsformänderung Theater und Orchester Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Do., 24.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Claudia Spiegel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röspel begrüßt nun herzlich Herrn Krebs von
der Fa. Ernst & Young, der die Anwesenden anhand einer Präsentation in die
Thematik einführen wird.
Herr Krebs stellt nun eingehend die Ergebnisse der
Untersuchungen vor. (Anmerkung der Schriftführerin: Die Präsentation wird als
Anlage der Niederschrift beigefügt.)
Herr Asbeck ist dankbar für die fundierte Grundlage, die
für die weiteren Entscheidungen sehr hilfreich sei.
Im Ergebnis sei die Rechtsform der gGmbH sicher
auch im Sinne des Theaters. Man könne auch sehen, dass allein eine
Umstrukturierung zu einer Verbesserung des Ergebnisses in Höhe von immerhin
600.000 € führen könne. Die ursprüngliche Zielsetzung, das Theater auf
eigene Beine zu stellen, werde mit der Lösung einer gGmbH nur bestätigt.
Allerdings seien auch noch eine Reihe von
Vorarbeiten von der Verwaltung zu leisten. So müsse mit dem Finanzamt und dem
Regierungspräsidenten gesprochen werden, danach stelle sich dann auch die
grundlegende Frage, unter welchen Zuschussbedingungen der Gesellschaftsvertrag
von der Stadt geschlossen werde. Sicherlich müsse man bei der Finanzierung
später Anpassungsklauseln finden, die das Theater auf Dauer existenzfähig
werden lassen, denn Personalkosten und Energiekosten werden unabhängig von der
Rechtsform weiter steigen. Solche Klauseln einzuarbeiten, werde sich in der
derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Hagen sehr schwierig gestalten.
Im Moment gehe er davon aus, dass die
Verwaltung die von ihr aufgezeigten Gespräche auch zügig führen wird, damit man
Klarheit habe, dass sowohl der Regierungspräsident als auch die Organschaften
wie das Finanzamt damit einverstanden sind, dass das Theater auf diese Weise
weiterbetrieben werden darf.
Frau Nigbur-Martini geht das Gutachten
insgesamt nicht weit genug. Sie möchte wissen, wie hoch der Risikofaktor bei
einer möglichen Insolvenz sei. Zudem stelle sich ihr die Frage, ob sich im
Gesellschaftsvertrag regeln lasse, die Risiken entsprechend der Anteilseignerschaft
zu verteilen.
Herr Krebs antwortet, er habe in seiner langjährigen
Erfahrung noch keine Insolvenz einer kommunalen Gesellschaft erlebt. Die
Verantwortung der Kommune bleibe erhalten, insofern erachtet er das Risiko
einer Insolvenz als sehr gering.
Die Frage nach der Aufteilung der Risiken könne
gesellschaftsvertraglich geregelt werden. Er möchte aber dazu sagen, dass man
Dritte nur bis zu einem bestimmten Anteil hinzunehmen könne, ohne die
Organschaft zu gefährden.
Herr Söhnchen bedankt sich für den Vortrag, den er gerne
hier in Verbindung mit der Verwaltungsvorlage zur Kenntnis nehmen möchte.
Allerdings beauftrage man auf Seite 8 der Vorlage die Verwaltung mit den
nächsten Schritten der Umsetzung. Wenn nun diese Schritte zur Bildung einer
gGmbH eingeleitet würden, so bittet er
die Verwaltung, auch die Möglichkeiten der anderen Rechtsformen weiter im Auge
zu behalten, für den Fall, dass der Regierungspräsident oder das Finanzamt
nicht mit der Rechtsform der gGmbH einverstanden sind.
Weiter weist er darauf hin, dass seine Fraktion
schon zum jetzigen Zeitpunkt der Kenntnisnahme sehr genau beäugen wird, wie
denn dann ein Personalübergang in eine gGmbH zu regeln sei, damit die jetzt im
Theater beschäftigten Mitarbeiter auch weiterhin zu städtischen Konditionen
berücksichtigt werden.
Herr Klippert hat einige Bedenken zur Vorlage und zum
Vortrag von Herrn Krebs.
Außerdem möchte er wie auch Herr Söhnchen, dass
die anderen Rechtsformen in den weiteren Betrachtungen nicht außen vor bleiben.
Die Belange der ArbeitnehmerInnen während der
Übergangszeit sind auch ihm wichtig, es dürfe aber auch keine
Zweiklassengesellschaft innerhalb des Personals geben, wenn die neue Rechtsform
des Theaters feststehe. Dies sei absolut nicht im Sinne seiner Fraktion.
Bei den im Vortrag genannten möglichen
Vorteilen innerhalb der Bereiche Gebäudereinigung, Objektbetreuung, IT, interne
Dienstleistungen, wisse er gar nicht, ob das die politisch sinnvollen Kriterien
seien. Bei den internen Verrechnungen könne es zu gegenläufigen Effekten
kommen, die die Leistungen insgesamt verteuern könnten.
Schwächen sieht er auch bei den in der Vorlage
genannten nächsten Schritten der Verwaltung auf Seite 8, letzter Absatz. Wenn
man die Aufgaben, die derzeit noch durch städtische Ämter wahrgenommen werden,
auf die gGmbH übertrage, müssten dort neue Mitarbeiter eingestellt werden, er
sehe daher nicht, wo dann die eigentlichen finanziellen Vorteile liegen sollen.
Insgesamt bleibe bei einem fiktiven Vergleich
der gGmbH und der AöR ein Vorteil von 154.000.- € für die gGmbH. Dieser
Betrag schmelze sehr schnell dahin, wenn noch bestimmte Dinge mit einbezogen
werden, die jetzt außen vor geblieben seien.
Zudem bleibe abzuwarten, was die
Bezirksregierung dazu sage. Die Unterhaltung eines Theaters sei eine
freiwillige Aufgabe, die in der derzeitigen städtischen Finanzlage vielleicht
nur nach Kassenlage - oder eben auch nicht - möglich sei. Sobald man eine
Rechtsform wie die gGmbH mit einem Insolvenzrisiko habe, werde die Situation
immer heikler.
Abschließend stellt er die Frage, wie die
Kontrolle bei der etwaigen Beteiligung privater Dritter aussehen soll. Es könne
nicht sein, dass derjenige, der am meisten zahlt, auch über das Programm
bestimmt.
Zudem interessiert ihn die Anzahl der Theater,
die bereits in der Form einer gGmbH geführt werden.
Herr Krebs kann ad hoc
keine genaue Zahl der als gGmbH geführten Theater nennen, es gebe aber eine
ganze Menge. Er geht noch einmal auf die von Herrn Klippert angesprochenen
Punkte ein und beantwortet seine Fragen. Insgesamt habe man bei diesem Modelle versucht, die Effekte wie z.B.
Buchhaltung, Software und Personalaufwendungen auch als Umkehreffekte zu
berücksichtigen.
Herr Dücker bedankt sich
bei Herrn Krebs für dessen Ausführungen, im Grunde werde dadurch
bestätigt, dass das Theater durch eine andere Rechtsform mehr Freiraum für
kreatives Arbeiten bekomme und nicht mehr ausschließlich der scharfen Aufsicht
der Kämmerei unterliege.
Das Actori-Gutachten habe seinerzeit bereits eine gute Vorarbeit
geleistet, hier werde nun betätigt, dass die Einrichtung einer gGmbH die
sinnvollste Lösung für das Theater wäre.
Zwei Dinge müssten noch genauer untersucht werden. Einmal die Klärung mit
dem Finanzamt und das zweite sei die Frage der Steuerpflicht für das Gebäude,
wenn man es denn übertragen würde. Dazu würde er gerne noch Näheres erfahren.
Wesentlich sei auch das Verhältnis zur Bezirksregierung, da dort
festgelegt wird, ob der Zuschussbedarf von 13 Mio. für das Theater genehmigt
wird. Geprüft werden müsste auch, ob eine Klausel für die tarifliche Erhöhung
der Personalkosten eingebaut werden kann. Nach seinem Wissen soll das nicht
mehr möglich sein, daher sollte die Ausgangssumme etwas erhöht werden, damit es
nicht später zu Schwierigkeiten komme.
Die Insolvenzgefährdung sei natürlich vorhanden, wenn die Stadt sich
entscheidet, das Theater zu erhalten, werde sie auch versuchen, eine Insolvenz
zu verhindern. Hier seien auch weitere Gespräche mit dem Regierungspräsidenten
erforderlich, wobei er hoffe, dass diese Gespräche, wie auch die mit dem
Finanzamt, in den nächsten zwei bis drei Monaten abschließend getätigt werden.
Er hoffe immer noch, dass die Stadt möglicherweise doch noch einen 1 bis 2 %
höheren Zuschuss vom Land bekomme.
Er würde sehr begrüßen, wenn eventuell noch weitere Gesellschafter bei
einer gGmbH Anteilseigner werden. Zunächst müssen aber die hier von der
Verwaltung vorgeschlagenen Schritte, inklusive der heute gestellten Fragen
abgearbeitet werden. Er gehe davon aus, dass dann die Arbeitsgemeinschaft des
KWA’s zwischenzeitlich tagt und auch informiert wird, damit man in den
Fraktionen entsprechend handeln könne.
Herr Krebs geht noch
einmal kurz auf die Steuerpflicht für das Gebäude ein. Nach seiner Meinung
führt eine Erbpacht oder ein Vertrag auch zu wirtschaftlichem Eigentum und löst
somit auch eine Grunderwerbsteuer aus, er könne dies aber noch genauer klären.
Frau Grebe kann dazu
sagen, dass auch bei Erbbaurechten Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, wobei
ein fiktiver Wert zugrunde gelegt werde. Dies sei auch mit einer
längerfristigen Vermietung eines Gebäudes nicht zu umgehen.
Für seine Fraktion stellt Herr Fritzsche klar, dass es um ein
ergebnisoffenes Verfahren gehe. Am Ende stehe eine Entscheidung an, die auch
lauten könne, dass man aus welchen Gründen auch immer, bei einem Regiebetrieb
bleibe.
Die Freiheitsaspekte für das Theater seien zwar auf Seite 8 der Vorlage
aufgeführt, er möchte aber darum bitten, diese noch weiter zu untersuchen und
zu schärfen. Möglicherweise gehe bei einer Verabschiedung aus „den
Zwängen der Stadt“ die politische
Einflussnahme etwas verloren. Er schlägt vor, die konkreten Vorteile einer
gGmbH für das Theater in den nächsten Jahren noch besser herauszuarbeiten.
Zugleich möchte er heute ungern den Auftrag an die Verwaltung erteilen,
die in der Vorlage beschriebenen weiteren Schritte alleine abzuarbeiten. Es
seien dort Schritte beschrieben, die die Verwaltung einfach nicht alleine
bearbeiten könne. Z.B. heiße es auf Seite 8, dass der dauerhafte städtische
Zuschuss für das Theater festgelegt werden müsse, dieser Diskussion müsse sich
die Politik stellen.
Für ihn sei es Aufgabe der Verwaltung, die Gespräche mit der
Finanzverwaltung und der Bezirksregierung zu führen und auch immer parallel die
Säulen Regiebetrieb und AöR weiter zu betrachten.
Herr Röspel sieht dies als
weitere Anregung und ist damit einverstanden. Er stellt klar, über der gesamten
Diskussion stehe eindeutig die Zukunftssicherung des Theaters. Es sei der
Politik wichtig gewesen, neben möglichen Kooperationsformen auch eine Rechtsformänderung
zu diskutieren und abzuwägen. Der Einsparungseffekt von 636.000 Euro, der
ermittelt wurde, sei nicht zu unterschätzen.
Die weiteren Schritte werde natürlich nicht nur die Verwaltung betreffen,
sondern auch die Politik, die über die Festsetzung des tatsächlichen Budgets
entscheiden müsse.
Wichtig sei jetzt eine verbindliche Abstimmung mit der Finanzverwaltung,
damit man weiß, wie man steuerrechtlich zu verfahren habe.
Bezüglich der Beteiligung anderer Gesellschafter falle ihm der
Theaterförderverein und die Theaterstiftung ein, die man gerne einlade, als
Gesellschafter mitzuwirken.
Er bedankt sich herzlich bei Herrn Krebs für die Darstellung der
Untersuchungen und beauftragt die Verwaltung mit den entsprechenden Anregungen
weiterzuarbeiten. Man warte also auf die nächste Vorlage der Verwaltung unter
Einbeziehung der angeregten Begleitgruppe.
Anlagen
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(wie Dokument)
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