29.03.2011 - 7 Aktueller Sachstand zu den Möglichkeiten der Re...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 29.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Meier macht deutlich, dass sich in der
Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem § 24 a Landesentwicklungsprogramm NRW
etwas zu Gunsten der Kommunen getan habe, was die Planung derartiger Projekt
anbelange. Daher sei es richtig, dass der Projektentwickler dieses erneut
angehen möchte. Um dieses Ansinnen zu unterstützen, schlage er die folgende
Beschlussfassung auf der Grundlage der Empfehlung der Bezirksvertretung Haspe
vor (s. nachfolgenden Beschluss). Er sehe es als legitim an, wenn die Kommune
zunächst die Gelegenheit bekäme, sich über die vorliegenden Gutachten zu
informieren. Dies entspräche zwar nicht unbedingt dem Wunsch des Investors,
stelle jedoch einen nachvollziehbaren Kompromiss dar. Auf der Grundlage dieser
Gutachten könnte nach positivem Ergebnis anschließend in das Planungsverfahren eingestiegen werden.
Herr Romberg verweist darauf, dass auch die
Bezirksvertretung Haspe sich mit großer Mehrheit für dieses Projekt
ausgesprochen habe. Damit sei sicherlich ein positives Signal für den Investor
gegeben. Eine weitergehende Beschlussfassung könnte evtl. auch rechtlich
problematisch sein. Daher spreche auch er sich für diese Beschlussfassung aus.
Herr Dücker wiederholt seine schon vormals
geäußerten Bedenken, könnte sich jedoch mit diesem Kompromissvorschlag
einverstanden erklären. Nichts desto trotz werde er sich kritisch mit den noch
zu erstellenden Gutachten auseinander setzen.
Nach Auffassung von Herr Panzer wird durch die
Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen die Verantwortlichkeit für derartige
Projekte auf die Kommunen übertragen. Dadurch wird es nicht einfacher und man
müsse sich mehr Gedanken machen, auch darüber, von wem die Gutachten erstellt
werden sollen.
Auch Herr Klinkert ist der Meinung, dass es die
Änderung der Rechtslage nicht einfacher für die Stadt mache, die jetzt selbst
die Abwägung durchführen müsse. Er spreche
sich dafür aus, der Vorlage zu folgen, da ihm die Beschlussfassung der
Bezirksvertretung Haspe zu positiv erschiene. Außerdem behalte man sich alles
vor, was nach Vorlage der Gutachten getan werden könne. Er halte es für
bedenklich, sich schon jetzt positiv zu äußern. Allerdings stehe er dem Projekt
sehr positiv gegenüber, auch wenn er glaube, dass es an der verkehrlichen
Machbarkeit scheitern werde.
Herr Meier geht davon aus, dass durch den
Beschlussvorschlag rüber komme, dass die Stadt dieses Projekt positiv begleite.
Gleichwohl müsse auch eine Kommune ihre Interessen wahren. Die Risiken seien
dem Entwickler und Investor sicherlich bekannt.
Auf Nachfrage von Herr Klinkert erklärt Herr
Grothe, dass bei diesem Stand des Verfahrens noch keine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Entweder seien beide Gutachten
positiv, dann könne das Verfahren auch mit einer UVP weiter geführt werden.
Sei nur ein Gutachten negativ für ein FOC, scheitere die Ansiedlung.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass bei drei
Enthaltungen dem u. a. Beschluss gefolgt werde.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hagen
begrüßt die erneute Initiative des Projektentwicklers zur Ansiedlung eines
Factory-Outlet-Centers auf dem Brandt-Gelände in Hagen-Westerbauer.
Vor einer weiteren inhaltlichen Befassung mit dem
Thema FOC fordert der Stadtentwicklungsausschuss von dem Projektentwickler den
Nachweis der Verträglichkeit des
Projektes für die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hagen und der Region
sowie für die verkehrliche Machbarkeit des Projektes.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird nach
Beurteilung der Gutachten eine grundsätzliche Einschätzung des Projekts
vornehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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