29.03.2011 - 11 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Reinke bittet darum, die Punkte 11 und 12 zusammen zu behandeln. Außerdem schlage er vor,  dass der Stadtentwicklungsausschuss sich der Empfehlung des Umweltausschusses anschließen solle.

 

Herr Thieser bemerkt, dass man sich diesem Vorschlag nur anschließen könne.

 

Auf Nachfrage von Herrn Klinkert, ob bei einer genehmigten Wohnbebauung in diesem Bereich es nicht zu einer erneuten Diskussion über das Feuerwehrgerätehaus und Einzelhandel auf der nordöstlichen Seite der Haßleyer Straße komme, erklärt Herr Schädel, dass es sich hier um getrennte Projekte handele, die nicht  miteinander zu verquicken seien.  Es sei immer noch Zielsetzung, auf der nordöstlichen Seite Feuerwehr und Einzelhandel unterzubringen. Die Stadt sei im Gespräch mit der Regionalplanung, die Schwierigkeiten habe, die Projekte hier mitzutragen. Möglicherweise müsse man auf die südlich gegenüberliegende Fläche ausweichen, um dort zumindest eines dieser beiden Vorhaben zu errichten. Keinesfalls sollte  hiermit zum Bereich des Loheplatzes ausgewichen werden.

 

Herr Thieser hielte es für sehr schön, wenn der Ausschuss über die Machbarkeit von Feuerwehr und Einzelhandel informiert werden könnte.

 

Herr Grothe erinnert an die frühere Diskussion über den Loheplatz, Feuerwehr und Einzelhandel, mit dem jetzigen Ergebnis. In den Gesprächen mit dem Regionalverband Ruhr sei das Problem erkannt worden, dass die Fläche nordöstlich der Haßleyer Straße Bestandteil eines regionalen Grünzuges sei. Insofern sähe man eine dortige Ansiedlung kritisch. Durch die beschlossene Aufgabe der Bolzplatzfläche auf der südlichen Seite der Haßleyer Straße gebe es die Chance, dort evtl. den Einzelhandel unterzubringen. Dadurch rücke dann die Feuerwache allein auf die gegenüberliegende Seite, was eine Bebauung nach § 35 Baugesetzbuch ermöglichen würde. Dieser Standort ist nach Ansicht der Feuerwehr der einzige in diesem Bereich, der die neun Minuten Rettungszeit für den Stadtteil einhalten würde. Diese Alternative würde derzeit mit dem RVR geklärt. Diese Diskussion habe jedoch mit dem Loheplatz nichts zu tun. Die dortige Wohnbauplanung sei mit dem dortigen Sportverein abgestimmt und akzeptiert mit der Maßgabe, dass diese zu keinen Einschränkungen für den Sport führe. Die entsprechende Bebauungsplangrenze sei bis zur Haßleyer Straße ausgedehnt, um eine fußläufige und kanalmäßige Erschließung vorzusehen. Es handele sich jetzt um die Einleitung der Verfahren und noch nicht um eine Festlegung konkreter Nutzungen. Dies obliege dem weiteren Verfahren und Gesprächen. Daher sei eine Beschlussfassung, wie vom Umweltausschuss vorgeschlagen aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Hierdurch könnte eine Trasse parallel zum Habichtsweg für die fuß- und kanalmäßige Erschließung rechtlich gesichert werden.  Dies solle im weiteren Verfahren geklärt werden.

 

Herr Dr. Ramrath interpretiert den UWA – Beschluss nicht in der Form, dass das Plangebiet verkleinert werden solle, sondern dass die Waldfläche nicht für Bebauung in Anspruch zu nehmen sei.

 

Herr Meier führt aus, dass ein Grundstückseigentümer, der Flächen für einen Kanal zur Verfügung stellen solle, auch eine Gegenleistung erwarte. Diese bestehe sicherlich darin, Wohnbebauung zu ermöglichen.  Gerade die Waldfläche auf dieser Seite der Haßleyer Straße sei für den Gesamtbereich sicherlich prägend. Falls hier der Einstieg in eine Bebauung gelänge, bedeute dies auch die Aufgabe des Waldes. Daher könne er dem Ansinnen des Umweltausschusses durchaus folgen. Auch sei eine Erschließung über andere Flächen machbar.

 

Herr Thieser gibt zu bedenken, dass bei einer Beschlussfassung wie von der Verwaltung vorgeschlagen, der für die Waldfläche bestehende Landschaftsschutz fortfiele. Auch er sehe andere Möglichkeiten der Erschließung. Diese Waldfläche sollte erhalten werden.

 

Auch Herr Reinke hat den Beschluss des UWA so verstanden, dass es um die Verkleinerung des Plangebietes gegangen wäre.

 

Herr Dücker sieht in dem Beschluss des UWA eine Einschränkung des Bebauungsplanverfahrens. Es stehe hier die Einleitung des Verfahrens an und erst anschließend die Ausformung der Nutzungsmöglichkeiten.

 

Lt. Herrn Schädel sei es Zielsetzung für die weitere Planung, einen Streifen entlang des Habichtswegs für eine Kanaltrasse zu sichern. Durch die Einleitung eines Bebauungsplanes fiele noch kein Landschaftsschutz fort,  eine Auseinandersetzung mit inhaltlichen Belangen habe noch nicht stattgefunden.  Dies wäre dem Beteiligungsverfahren vorbehalten, in dem berechtigte Interessen vorgetragen werden könnten. Diese müssten anschließend abgewogen werden. Es sei richtig, dass Bauwünsche an die Verwaltung herangetragen worden seien. Diese Bebauung müsse im Laufe des Verfahrens geklärt werden.

 

Für Herrn Romberg geht es zunächst nur um die Einleitung des Verfahrens, es gebe noch keinerlei Festlegungen. Da es jedoch noch Beratungsprobleme gebe, schlage er eine Vertagung vor.

 

Herr Thieser könnte einer Vertagung zustimmen. Er  bitte jedoch bis zur nächsten Beratung um eine ausführliche Stellungnahme der SEH zur Notwendigkeit der zusätzlichen entwässerungstechnischen Erschließung Richtung Haßleyer Straße.

 

Herr Panzer sieht keine topografische Notwendigkeit für eine entwässerungstechnische Erschließung in diese Richtung. Hierzu gibt es sicherlich andere Möglichkeiten. Daher stimme auch er für eine Vertagung. Ein anderer Aspekt sei noch, dass hier ein Kunstrasenplatz errichtet werden solle. Eine immissionschutzmäßige  Abstimmung sei derzeit noch nicht möglich, der der Platz in dieser Form noch nicht vorhanden sei. Hier sehe er ein Problem.

 

Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass die Festlegung eines Plangebietes noch nicht bedeute, dass etwas festgeschrieben sei, was sich eindeutig erst im Laufe des Verfahrens herausstellen solle. Dies könne auch eine Festsetzung als Waldfläche sein. Es sei nicht falsch, die Möglichkeit einer fußläufigen und kanalmäßigen  Erschließung mit zu untersuchen. Er gibt auch zu bedenken, dass hier eine städtische Fläche bebaut werden solle, woraus durchaus auch ein wirtschaftlicher Nutzen gezogen werden könnte. Dieser käme auch teilweise dem Sportplatz zu Gute.

 

Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen eine heutige Vertagung der Beratung zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 keine Bedenken bestehen. 

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92 – Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im Westen und der Waldfläche im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 Die Beratung der Vorlage wird vertagt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=126450&selfaction=print