29.03.2011 - 11 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 29.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke bittet darum, die Punkte 11 und 12
zusammen zu behandeln. Außerdem schlage er vor,
dass der Stadtentwicklungsausschuss sich der Empfehlung des Umweltausschusses
anschließen solle.
Herr Thieser bemerkt, dass man sich diesem
Vorschlag nur anschließen könne.
Auf Nachfrage von Herrn Klinkert, ob bei einer
genehmigten Wohnbebauung in diesem Bereich es nicht zu einer erneuten
Diskussion über das Feuerwehrgerätehaus und Einzelhandel auf der nordöstlichen
Seite der Haßleyer Straße komme, erklärt Herr Schädel, dass es sich hier um
getrennte Projekte handele, die nicht
miteinander zu verquicken seien.
Es sei immer noch Zielsetzung, auf der nordöstlichen Seite Feuerwehr und
Einzelhandel unterzubringen. Die Stadt sei im Gespräch mit der Regionalplanung,
die Schwierigkeiten habe, die Projekte hier mitzutragen. Möglicherweise müsse
man auf die südlich gegenüberliegende Fläche ausweichen, um dort zumindest
eines dieser beiden Vorhaben zu errichten. Keinesfalls sollte hiermit zum Bereich des Loheplatzes ausgewichen
werden.
Herr Thieser hielte es für sehr schön, wenn der
Ausschuss über die Machbarkeit von Feuerwehr und Einzelhandel informiert werden
könnte.
Herr Grothe erinnert an die frühere Diskussion
über den Loheplatz, Feuerwehr und Einzelhandel, mit dem jetzigen Ergebnis. In
den Gesprächen mit dem Regionalverband Ruhr sei das Problem erkannt worden,
dass die Fläche nordöstlich der Haßleyer Straße Bestandteil eines regionalen
Grünzuges sei. Insofern sähe man eine dortige Ansiedlung kritisch. Durch die
beschlossene Aufgabe der Bolzplatzfläche auf der südlichen Seite der Haßleyer
Straße gebe es die Chance, dort evtl. den Einzelhandel unterzubringen. Dadurch
rücke dann die Feuerwache allein auf die gegenüberliegende Seite, was eine
Bebauung nach § 35 Baugesetzbuch ermöglichen würde. Dieser Standort ist nach Ansicht
der Feuerwehr der einzige in diesem Bereich, der die neun Minuten Rettungszeit
für den Stadtteil einhalten würde. Diese Alternative würde derzeit mit dem RVR
geklärt. Diese Diskussion habe jedoch mit dem Loheplatz nichts zu tun. Die
dortige Wohnbauplanung sei mit dem dortigen Sportverein abgestimmt und
akzeptiert mit der Maßgabe, dass diese zu keinen Einschränkungen für den Sport
führe. Die entsprechende Bebauungsplangrenze sei bis zur Haßleyer Straße
ausgedehnt, um eine fußläufige und kanalmäßige Erschließung vorzusehen. Es
handele sich jetzt um die Einleitung der Verfahren und noch nicht um eine
Festlegung konkreter Nutzungen. Dies obliege dem weiteren Verfahren und
Gesprächen. Daher sei eine Beschlussfassung, wie vom Umweltausschuss
vorgeschlagen aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Hierdurch könnte eine
Trasse parallel zum Habichtsweg für die fuß- und kanalmäßige Erschließung rechtlich
gesichert werden. Dies solle im weiteren
Verfahren geklärt werden.
Herr Dr. Ramrath interpretiert den UWA –
Beschluss nicht in der Form, dass das Plangebiet verkleinert werden solle,
sondern dass die Waldfläche nicht für Bebauung in Anspruch zu nehmen sei.
Herr Meier führt aus, dass ein
Grundstückseigentümer, der Flächen für einen Kanal zur Verfügung stellen solle,
auch eine Gegenleistung erwarte. Diese bestehe sicherlich darin, Wohnbebauung
zu ermöglichen. Gerade die Waldfläche
auf dieser Seite der Haßleyer Straße sei für den Gesamtbereich sicherlich
prägend. Falls hier der Einstieg in eine Bebauung gelänge, bedeute dies auch
die Aufgabe des Waldes. Daher könne er dem Ansinnen des Umweltausschusses
durchaus folgen. Auch sei eine Erschließung über andere Flächen machbar.
Herr Thieser gibt zu bedenken, dass bei einer
Beschlussfassung wie von der Verwaltung vorgeschlagen, der für die Waldfläche
bestehende Landschaftsschutz fortfiele. Auch er sehe andere Möglichkeiten der
Erschließung. Diese Waldfläche sollte erhalten werden.
Auch Herr Reinke hat den Beschluss des UWA so
verstanden, dass es um die Verkleinerung des Plangebietes gegangen wäre.
Herr Dücker sieht in dem Beschluss des UWA eine
Einschränkung des Bebauungsplanverfahrens. Es stehe hier die Einleitung des
Verfahrens an und erst anschließend die Ausformung der Nutzungsmöglichkeiten.
Lt. Herrn Schädel sei es Zielsetzung für die
weitere Planung, einen Streifen entlang des Habichtswegs für eine Kanaltrasse
zu sichern. Durch die Einleitung eines Bebauungsplanes fiele noch kein
Landschaftsschutz fort, eine
Auseinandersetzung mit inhaltlichen Belangen habe noch nicht
stattgefunden. Dies wäre dem
Beteiligungsverfahren vorbehalten, in dem berechtigte Interessen vorgetragen
werden könnten. Diese müssten anschließend abgewogen werden. Es sei richtig,
dass Bauwünsche an die Verwaltung herangetragen worden seien. Diese Bebauung
müsse im Laufe des Verfahrens geklärt werden.
Für Herrn Romberg geht es zunächst nur um die
Einleitung des Verfahrens, es gebe noch keinerlei Festlegungen. Da es jedoch
noch Beratungsprobleme gebe, schlage er eine Vertagung vor.
Herr Thieser könnte einer Vertagung zustimmen.
Er bitte jedoch bis zur nächsten Beratung
um eine ausführliche Stellungnahme der SEH zur Notwendigkeit der zusätzlichen
entwässerungstechnischen Erschließung Richtung Haßleyer Straße.
Herr Panzer sieht keine topografische
Notwendigkeit für eine entwässerungstechnische Erschließung in diese Richtung.
Hierzu gibt es sicherlich andere Möglichkeiten. Daher stimme auch er für eine
Vertagung. Ein anderer Aspekt sei noch, dass hier ein Kunstrasenplatz errichtet
werden solle. Eine immissionschutzmäßige Abstimmung sei derzeit noch nicht möglich, der
der Platz in dieser Form noch nicht vorhanden sei. Hier sehe er ein Problem.
Herr Dr. Ramrath weist darauf hin, dass die
Festlegung eines Plangebietes noch nicht bedeute, dass etwas festgeschrieben
sei, was sich eindeutig erst im Laufe des Verfahrens herausstellen solle. Dies
könne auch eine Festsetzung als Waldfläche sein. Es sei nicht falsch, die
Möglichkeit einer fußläufigen und kanalmäßigen
Erschließung mit zu untersuchen. Er gibt auch zu bedenken, dass hier
eine städtische Fläche bebaut werden solle, woraus durchaus auch ein
wirtschaftlicher Nutzen gezogen werden könnte. Dieser käme auch teilweise dem Sportplatz
zu Gute.
Herr Dr. Ramrath stellt fest, dass gegen eine
heutige Vertagung der Beratung zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 keine
Bedenken bestehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im
Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92
– Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der
Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der
Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im
Westen und der Waldfläche im Osten.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2.
Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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302,8 kB
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