09.03.2011 - 7.17 Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Fläc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Die folgenden Tagesordnungspunkte I:7.17 und I.7.18 werden auf Antrag von Herrn Thormählen gemeinsam beraten.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Thormählen, Glaeser, Quardt, Oberste-Berghaus und Wetzel sowie für die Verwaltung Herr Grothe und Herr Niggemann.

 

Durch die Bezirksvertreter wird die Einbeziehung des Wäldchens zur Haßleyer Straße für den Bebauungsplan kritisch hinterfragt. Es soll den Grenzen der Teiländerung zum FNP in diesem Gebiet gefolgt werden. Eine Wohnbebauung soll nicht grundsätzlich gestattet sein.

 

Herr Niggemann erklärt, dass es sich bei der Teiländerung zum FNP um ein grobes Raster handelt und die Änderung des Bebauungsplanes bewusst anders gewählt wurde. Es bestehen Überlegungen eine eventuelle Bebauung in diesem Bereich zuzulassen. Auch zu diesem Zweck ist der Bereich des Wäldchens als Erschließungs- und Versorgungsbereich notwendig. Wie ersichtlich ist, sei auch der Sportplatz und der Marktplatz in das Plangebiet mit einbezogen.

Herr Grothe ergänzt, dass es sich bei den Beschlussvorschlägen nur um Gebietsabgrenzungen handelt, die nicht zwangsläufig eine Wohnbebauung gestatten. Der Eigentümer sei an die Verwaltung mit dem Wunsch der Bebauung herangetreten. Dies sei zu prüfen. Sollten konkrete Pläne dazu vorliegen, würden diese auf jeden Fall der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Zur verkehrlichen Situation, die von den Herren Oberste-Berghaus und Thormählen hinterfragt wird sagt Herr Grothe, dass eine Erschließung von der Straße Im Langen Lohe angedacht sei und keine direkte Straßenverbindung von dort bis zur Haßleyer Straße eingerichtet werden soll.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92 – Im Langen Lohe – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im Westen und der Waldfläche im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

      bei 5 Gegenstimmen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=125603&selfaction=print