24.02.2011 - 5.25 Planung eines Sportfachmarktes der Fa. Decathlo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.25
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 24.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dorothee Jacobs
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Anmerkung der Schriftführerin: Herr Jörg Meier erklärt sich gemäß § 43 in Verbindung mit § 31 GO NW für befangen.
Herr Grothe informiert über ein Schreiben der Stadt Herdecke, in welchem diese sich gegen die Ansiedlung des Sportfachmarktes ausspricht.
Herr Riechel spricht das in der Vorlage erwähnte Gutachten an. Die Verträglichkeit mit den anderen Hagener Sportgeschäften sei nicht ersichtlich. Es sind lediglich die großen Geschäfte geprüft worden und nicht die kleinen Einzelhändler.
Herr Grothe erläutert, dass die Vorgaben zur Überprüfung auf die Zentren der Städte abgestellt sind. Die kleinen Geschäfte außerhalb des Stadtzentrums sind in diesem Zusammenhang nicht schützenswert.
Frau Richter führt aus, dass die Ketten berücksichtigt werden, der tatsächliche Einzelhandel aber nicht.
Herr Grothe merkt an, dass an der vorgesehenen Stelle bereits zentrenähnliche Geschäfte angesiedelt sind. Des Weiteren kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass es in den Zentren nicht zu Schäden kommt. Dieses liegt nur vor, wenn die abfließende Kaufkraft über 10 Prozent liegt. Die Nachbarkommunen müssen dieses durch städtebauliche Konsequenzen nachweisen. Dieses ist festgelegt in der Rechtssprechung zum Einzelhandel.
Herr Dr. Preuß möchte gerne schriftlich bestätigt haben, nach welcher Gesetzesgrundlage kleinere Geschäfte nicht schützenswert sind.
Herr Weber erinnert daran, dass zentrenrelevante Geschäfte aufgelistet wurden, daher ist das Verfahren eingehalten worden.
Herr Thielmann erläutert, dass aufgrund einer Regelung der Landesregierung so zu verfahren ist.
Frau Neuhaus merkt an, dass die Stadt Herdecke die Zustimmung von der Stadt Hagen für die Ruhr Aue erhalten hat.
Herr Oberbürgermeister Dehm antwortet, dass die angeforderte Information schriftlich erfolgen wird. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass nicht alle Einzelhändler geschützt werden können, da es immer noch einen freien Wettbewerb gibt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Ansiedlung eines Sportfachmarktes nach
§ 36 in Verbindung mit § 34 BauGB wird erteilt.
Zur weiteren Steuerung des Einzelhandels im östlichen Bereich Vorhalles wird die Verwaltung beauftragt, für die nächste Beratungsrunde die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten.
