23.02.2011 - 7.4 Zuschussantrag der Kirchengemeinde Berchum

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird erörtert, ob man die TOPs 7.3 – 7.6 (Zuschussanträge) vertagen solle.

Herr Leisten schlägt vor, auf jeden Fall den TOP 7.4 (Zuschuss Kirchengemeinde Berchum) zu erörtern und heute zu entscheiden.

Herr Voss fragt, ob gegen den Vorschlag des Herrn Leisten Bedenken bestehen. Bedenken wurden an dieser Stelle nicht geäußert.

Herr Voss ruft den TOP 7.4 auf.

An der Diskussion beteiligen sich u. a. Herr Arnusch, Herr Leisten und Herr Schmidt.

Herr Arnusch stellt den Antrag auf Vertagung und fordert die sofortige Abstimmung über seinen Antrag mit der Begründung, dieser sei gegenüber dem Antrag auf Abstimmung in der Hauptsache der weitergehende Antrag. Dieser Auffassung schließt sich Herr Schmidt an und ergänzt, dass das Bauvorhaben der Kirchengemeinde Berchum durch eine Vertagung nicht gefährdet sei.

Es wird der Vorschlag gemacht, der Kirchengemeinde Berchum für den Bau des Jugendzentrums einen Zuschuss i. H. v. 4.000€ aus den der BVHo zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewähren.

Über diesen Antrag lässt Herr Voss abstimmen (siehe hierzu Schreiben des BBM Voss vom 25.02.2011, Anlage).

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg gewährt der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Berchum aus ihren bezirksbezogenen Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW einen Zuschuss in Höhe von

 

                                              4000,00 Euro

 

 

zur Fortführung der Jugendarbeit gemäß Antrag vom 05.01.2011.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

      

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 6

Enthaltungen:

 1

 

 

 

 

 

 

Der BBM unterbricht die Sitzung für eine kurze Pause. Nach einer lebhaften Geschäftsordnungs-Debatte, an der sich Herr Schmidt, Herr Arnusch, Herr Leisten, Herr Buschkühl, Herr Krippner, Herr Sondermeyer und Herr Voss beteiligen, erklären u. a. Herr Arnusch und Herr Schmidt, dass ihre Fraktionen an der Beratung der TOPs 7.3, 7.5 und 7.6 nicht teilnehmen werden, weil sie der Auffassung sind, dass die Geschäftsordnung nicht eingehalten worden sei und über ihren Vertagungsantrag zunächst hätte abgestimmt werden müssen.

Herr BBM Voss weist auf § 10 der Geschäftsordnung hin, wonach die Mitglieder der BV zur Teilnahme an der Sitzung verpflichtet seien.

Die BVHo-Mitglieder Arnusch, Eschenbach, Krippner, Krämer, Schmidt und Lotz verlassen den Sitzungssaal mit dem Hinweis an den BBM, sie wieder hineinzubitten, wenn der TOP 8 aufgerufen werde.

Herr Buschkühl weist darauf hin, dass noch 8 Mitglieder der BVHo anwesen seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei

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Anlagen zur Vorlage

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