17.02.2011 - 5.16 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf das Schreiben an die Bezirksregierung Arnsberg vom 17.02.2011 (Anlage 2 der Niederschrift) und die Beschlussfassung des Verwaltungsrates der SEH vom 16.02.2011 (Anlage 3 der Niederschrift), die als Tischvorlagen ausliegen.

 

Herr Krippner geht auf die Sitzung des Verwaltungsrates der SEH ein, wonach dieser künftig in öffentlicher Sitzung tagen wird. Er weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion mit dem in § 4 (6) der Satzung (Anlage der Vorlage) geregelten Stimmrecht ein Problem hat. Hier ist ein zweiköpfiger Vorstand vorgesehen, der seine Beschlüsse nach Möglichkeit einstimmig fassen soll. Herr Krippner schlägt vor, hier dem Technischen Beigeordneten als Vorsitzendem ein doppeltes Stimmrecht einzuräumen, da dieser von der Stadt entsandt wird.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass dieser Hinweis mit in die Ratssitzung am 24.02.2011 genommen wird und bittet die Fraktionen, sich zu der vorgeschlagenen Änderung in der Ratssitzung zu positionieren.

 

Herr Thielmann weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat der SEH künftig soweit als möglich in öffentlicher Sitzung tagen wird, dass es jedoch wie bei städtischen Ausschüssen einen nichtöffentlichen Sitzungsteil geben wird (z. B. zu personenbezogenen Daten).

 

Herr Riechel kritisiert den Ablauf der Beratung der "SEH AöR"-Vorlage und ihrer zwei Ergänzungsvorlagen. Wie bei der Gründung der SEH AöR gibt es auch hier wieder zunächst Personen, die Aufgaben übernehmen sollen und noch keine fertige Satzung. Viele Informationen, die mit der zweiten Ergänzungsvorlage zur Verfügung gestellt werden, können von der Politik nun zum ersten Mal zur Kenntnis genommen und bewertet werden. Herr Riechel stellt folgende Fragen und gibt folgende Anmerkungen:

 

1.) Soweit dies technisch möglich ist, könnten die Verwaltungsratssitzungen der SEH AöR künftig in Allris erfasst werden. Die Möglichkeit der Umsetzung bittet er zu prüfen. Ziel ist, größtmögliche Transparenz zu erreichen.

2.) Wie hoch ist die tatsächliche Konsolidierungssumme? Hier werden in der Vorlage und den Ergänzungen unterschiedliche Summen genannt, die sich nach seiner Rechnung zwischen 3 Mio. € und 4,7 Mio. € bewegen.

3.) Eine valide Mehrjahresplanung fehlt. Es ist nicht erkennbar, welche Beiträge in welchem Jahr anfallen. Hier gibt es nur für 2014 die Nennung eines Endbetrages. Daher hält er es für erforderlich, den Vorstand mit einem Techniker und einem Betriebswirt zu besetzen.

4.) Gemäß § 3 der alten Satzung war selbige vom Rat zu erlassen. In der neuen Fassung wird die Satzungshoheit seiner Auffassung nach auf die SEH AöR übertragen. Gemäß § 114 a GO NW handelt es sich hierbei um eine Kann- und nicht um eine Muss-Vorschrift. Wird die Regelung entsprechend verändert, kann die SEH AöR ihre Gebühren selbst festlegen. Somit würde die Steuerungsmöglichkeit vom Rat der Stadt Hagen abgegeben werden. Herr Oberbürgermeister Dehm habe in der Lenkungsgruppensitzung zugesichert, dies zu prüfen. Hierzu liegt bisher keine Rückmeldung vor.

5.) Die Beantwortung der Fragen aus dem Landschaftsbeirat fehlen.

6.) Wie sollen die Kosten aus gebührenfinanzierten Aufgaben, öffentlich finanzierten Aufgaben und privatwirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmungen für Dritte bei den erbrachten Leistungen auseinander gehalten werden?

7.) Der Wirtschaftsplan ist nur für 2011 aufgestellt. Für die Zeit danach lassen sich keine Einsparungen erkennen.

 

Herr Riechel vertritt vor dem Hintergrund der angesprochenen Punkte die Auffassung, dass die Beschlussfassung über die Vorlage auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden sollte.

 

Herr Dr. Bücker möchte wissen, wie hoch der Konsolidierungsbeitrag resultierend aus Erweiterung der SEH AöR tatsächlich ausfallen wird. Er bittet um eine transparente Darstellung.

 

Herr Thieser bittet die jährlichen Investitionssummen im Verhältnis zu den zustimmungspflichtigen Vergaben und bezüglich der anzusetzenden Wertgrenzen zu überprüfen.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass die Änderungswünsche auf Basis des Sitzungsdurchlaufs aufgegriffen worden sind. Es galt das Satzungsrecht in Abstimmung mit dem Satzungsrecht anderer städtischer Beteiligungen zu standardisieren. Als Beispiel führt er hier die HVG an. Er weist darauf hin, das die SEH AöR zwar die Satzungen aufstellt, dass das Entscheidungs- und Weisungsrecht jedoch beim Rat der Stadt Hagen liegt.

Herr Dr. Ramrath geht darauf ein, dass der Wirtschaftsplan immer nur für ein Jahr aufgestellt wird. Darüber hinaus wird eine mittelfristige Finanzplanung für mehrere Jahre aufgestellt. Diese mittelfristige Finanzplanung wird die vergrößerte SEH AöR im Laufe des Jahres aufstellen, wenn die wirtschaftlichen Strukturen der Teilbereiche solide und somit belastbar bekannt sind. Dazu gehört, dass eine Kosten- und Leistungsrechnung für die Teilbereiche, die heute noch im städtischen Haushalt geführt werden, eingeführt werden muss.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm pflichtet Herrn Riechel dahingehend bei, dass der Ablauf eines solchen Projektes in seiner gesamten Komplexität erhebliche Anforderungen an ehrenamtliche Kommunalpolitiker stellt. Mit Blick auf die Einlassungen von Herrn Dr. Ramrath kann er aber keine ernsthaften Erkenntnisprobleme erkennen.

 

Herr Gerbersmann geht auf die Fragestellung, welche Konsolidierungszahlen maßgeblich sind, ein. Er verweist hier auf die Anlage 6 der Vorlage 0986-1/2010 und auf die HSK-Maßnahme SEH.01.

 

Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts sichert Herr Oberbürgermeister Dehm jedoch zu, dass eine Zusammenstellung in einem Papier kurzfristig den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Riechel erklärt mit Blick auf die Aussagen von Herrn Dr. Ramrath, dass der alte § 8 der Satzung vorsah, dass der Rat Weisungen an das Kommunalunternehmen erteilen kann. Dazu gehört auch der Erlass von Satzungen nach § 3. Die neue Satzung der SEH AöR sieht in § 11 vor, dass "Bei Entscheidungen, die für das Kommunalunternehmen von grundsätzlicher Bedeutung sind oder Angelegenheiten, die über den gewöhnlichen Betrieb des Kommunalunternehmens hinausgehen unterliegen die Organe des Kommunalunternehmens in folgenden Fällen" in der diesem Text folgenden Aufzählung nicht aufgelistet sind.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm teilt mit, dass die konkretisierte Regelung zum Erlass und zur Änderung von Satzungen in § 10 (5) Nr. 1 der Satzung getroffen worden ist. Er weist ferner darauf hin, dass allerdings eine Verständigung darüber erfolgen muss, ob das Weisungsrecht in jedem Einzelfall ausgeübt werden soll oder nicht. Der Rat könnte sich dies auch im Einzelfall vorbehalten. Das entspräche dem rechtlichen Normalfall.

Herr Oberbürgermeister Dehm geht auf die von Herrn Thieser angesprochenen Wertgrenzen ein und erklärt, dass es sicherlich möglich ist, diese in Millionenhöhe einzuziehen. Dies wäre im Konzern Stadt jedoch ausgesprochen ungewöhnlich. Unternehmen mit weitaus größeren Umsätzen haben erheblich niedrigere Wertgrenzen für Vorstand und Geschäftsführung. Die Diskussion hierzu wurde intensiv geführt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass deutlich höhere Wertgrenzen, als sonst üblich, nicht benötigt werden, weil Investitionsmaßnahmen nicht zufallsabhängig sind, sondern geplant werden.

 

Herr Grothe bestätigt ebenfalls, dass sich am Weisungsrecht des Rates nichts ändern wird. Es wird lediglich für die zusätzlichen Aufgaben, wie z. B. im Bereich des Friedhofswesens, eigene Gebührensatzungen geben.

 

Herr Kayser spricht die Doppelfunktion von Herrn Grothe (Mitglied des Verwaltungsvorstandes und Vorstand der SEH AöR) an, wenn es zu einem Konfliktfall zwischen der Stadt Hagen und der SEH AöR kommen sollte.

 

Herr Grothe geht davon aus, dass – wenn er als Vorstand der SEH AöR agiert – das Unternehmen zu vertreten hat, wobei er diese Funktion nur nebenamtlich ausführen wird. Herr Bihs wird das operative Geschäft leiten. Somit wird er hauptsächlich die Stadt Hagen aufgrund der vorab hergestellten einheitlichen Verwaltungsmeinung vertreten.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt zum Ende der Diskussion, dass die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 24.02.2011 verschoben wird.

 

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Beschluss:

 

1)     Der Rat beschließt rückwirkend zum 01.01.2011 den III. Nachtrag zur „Satzung der Stadtentwässerung Hagen“ in der Form, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-2/2010 ist.

 

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung umgehend nach positivem Abschluss des durchzuführenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung öffentlich bekannt zu machen.

 

3)     Weiter wird die Verwaltung beauftragt, nach Satzungsveröffentlichung mit der Anstalt den Personalüberleitungsvertrag, wie er als Anlage 5 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist, und die Leistungsabnahmevereinbarung, wie sie als Anlage 3 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986/2010 ist, abzuschließen.

 

4)     Der Rat erteilt seine Zustimmung zu den Beschlüssen des Verwaltungsrates der SEH über

 

-       den erweiterten Wirtschaftsplan, wie er als Anlage 4 Gegenstand der Vorlage Drucksachennummer 0986-1/2010 ist,

-       die Geschäftsordnung des Vorstandes, wie sie als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage ist,

-       die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates, wie sie als Anlage 3 Gegenstand dieser Vorlage ist,

-       die Bestellung von Herrn Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zum Vorstandsmitglied bis zum 31.12.2015 und seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden,

-       die Bestätigung von Herrn Hans-Joachim Bihs als Vorstandsmitglied bis zum 31.12.2012.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Die Beschlussfassung wird auf die Ratssitzung am 24.02.2011 verschoben.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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