02.02.2011 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fritzsche erklärt dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen zu können, da aus seiner Sicht noch ausreichend freie Wohnbebauungsflächen,  im Bereich „Erlhagen“ bestehen würden.

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)   Der Rat der Stadt beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörungen, der Betei­ligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Ausle­gung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Bauge­setzbuch (BauGB).

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

Zu c)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/02 (548)  – Wohnbe­bauung Schmittewinkel / Knippschildstraße - mit den in der Vorlage beschrie­benen geringfügigen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbin­dung mit den Überleitungsvor­schriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeord­nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z. Zt. gülti­gen Fas­sung als Satzung.

 

Die Begründung vom 10.01.2011 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße liegt im Ortsteil Ha­gen – Fley. Er um­fasst im Norden den Bereich südlich der Straße Angerpfad und die Wohnhäu­ser auf der Südseite der Straße Schmittewinkel. Im Osten schließt er an die Bebau­ung am Heigarenweg an. Im Südwesten und Westen wird das Plan­gebiet durch den geschützten Landschaftsbe­standteil „Knippschildbach“ begrenzt.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im I.Quartal 2011 wird dieses Bebauungsplanver­fahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=122464&selfaction=print