27.01.2011 - 8 Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Schädel.

Die Herren Warmeling, Dr. Hülsbusch und Prof. Dr. Ullrich kritisieren die Planung hinsichtlich der  im Wald durchzuführenden Kompensation, die als nicht nachhaltig gewertet wird. Herr Meier übt Kritik daran, dass kein Vertreter des Planungsamtes in der Landschaftsbeiratssitzung anwesend war und bittet, dies zukünftig sicher zu stellen. Herr Schädel erläutert, aufgrund der bestehenden Kyrillflächen bot sich eine Kompensation im Wald an. Es bestehe die Möglichkeit, im Verfahren andere Vorschläge zu machen. Herr Schädel erklärt, zukünftig nicht regelmäßig, aber nach Absprache die Landschaftsbeiratsitzungen zu begleiten. Die Herren Meier und Voigt betonen die Notwendigkeit des Informationsflusses als Grundlage zur Beratung. Herr Warnck lehnt die Vorlage in aus Gründen des fehlenden Bevölkerungszuwachs ab, Herr Prof. Dr. Ullrich wird wegen der Kompensation in Form des Waldumbaus nicht zustimmen.

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Beschluss:

Zu a)   Der Rat der Stadt beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.

 

Zu b)   Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörungen, der Betei­ligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Ausle­gung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Bauge­setzbuch (BauGB).

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

 

Zu c)    Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/02 (548)  – Wohnbe­bauung Schmittewinkel / Knippschildstraße - mit den in der Vorlage beschrie­benen geringfügigen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbin­dung mit den Überleitungsvor­schriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeord­nung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z. Zt. gülti­gen Fas­sung als Satzung.

 

Die Begründung vom 10.01.2011 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße liegt im Ortsteil Ha­gen – Fley. Er um­fasst im Norden den Bereich südlich der Straße Angerpfad und die Wohnhäu­ser auf der Südseite der Straße Schmittewinkel. Im Osten schließt er an die Bebau­ung am Heigarenweg an. Im Südwesten und Westen wird das Plan­gebiet durch den geschützten Landschaftsbe­standteil „Knippschildbach“ begrenzt.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im I.Quartal 2011 wird dieses Bebauungsplanver­fahren abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   7

Dagegen:

   5

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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