27.01.2011 - 11 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Schädel

Auf die Fragen nach dem Schallschutz, den Bauflächen und Baumfällungen erläutert Herr Schädel, der Planungsraum solle festgelegt werden und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde sei sicher zu stellen, dass abgestimmt gebaut werde. Erste Planungen zur Autobahnaufweitung bestehen und damit werde Schallschutz zu betreiben sein. Der geschützte Landschaftsbestandteil sei zum Schutz in das Gebiet hineingenommen worden.

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66   - Goldene Pforte -.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.

 

c) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11   (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45, beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächste Verfahrensschritte sind die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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