01.02.2011 - 7 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grothe erläutert, dass für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat die endgültige Fassung der Vorlage vorliegen werde. Auch liege in der nächsten Woche die schriftliche Stellungnahme der Finanzbehörde vor, die aller Voraussicht nach positiv im Sinne der Anstalt öffentlichen Rechts ausfallen werde. Eine Frage im Zusammenhang mit dem Krematorium Delstern stehe noch offen. Hier sei ein Ortstermin erforderlich.

 

Herr Dücker sieht derzeit keinerlei Probleme mehr, so dass einer Zustimmung nichts mehr im Wege stehe, auch wenn von einigen Seiten die mangelnde Mitwirkung der Politik bei Entscheidungen angemahnt würde. 

 

Lt. Herrn Wolzenburg bestehe diese Sorge sehr wohl und es gebe auch unterschiedliche Auffassungen, wie dies ausgestaltet werden solle. Dies betreffe den Bereich Beteiligung und in wie weit die erbrachten Maßnahmen der AöR noch der politischen Beurteilung unterlägen. Wenn man berücksichtige, wie dies bei der jetzigen SEH funktioniere, erwarte er für die Zukunft nichts Gutes. Er verweise auf das Abwasserbeseitigungskonzept, dass in bestimmten Abständen vorgestellt und politisch „durchgewinkt“ würde, um dann von den konkreten Maßnahmen nichts mehr zu hören. Bei Problemen würde dann gesagt, dass habe die Politik ja beschlossen. Auch würde mit der jetzt vorliegenden Satzung der Eindruck erweckt, dass der AöR die größtmögliche Eigenständigkeit und Freiräume im Handeln ermöglicht werden solle, ohne Beteiligung der politischen Gremien. Hier sollten nach seiner Meinung Hemmnisse eingebaut werden und der Rat müsse die Möglichkeit haben, bestimmte Dinge an sich zu binden.  

 

Herr Klinkert verweist auf die Problematik, dass in Zukunft Satzungen durch den Verwaltungsrat der AöR erlassen würden und die städtischen Zuständigkeiten somit außer Kraft gesetzt würden. Auch der Einfluss der Politik auf das operative Geschäft und die grundlegenden Entscheidungen würde geschmälert. Es sähe so aus, als ob die städtischen politischen Gremien nur noch vorberatenden Charakter hätten. Der Verwaltungsrat würde auch nicht die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat wiedergeben.  Auch belastbarere Zahlen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sollten vorgelegt werden.

 

Dies wird von der Verwaltung zugesagt.

 

Herr Dr. Ramrath verweist auf die in der Satzung geregelte Weisungskompetenz des Rates. Dies stelle das stärkste Recht dar, welches der Rat haben könne. Somit bedürfe die Aufstellung von Satzungen der Weisung durch den Rat.  

 

Diese Auffassung wird von Herrn Grothe nochmals bestärkt, wobei er betont, dass auch die Rechte der Bezirksvertretungen bestehen blieben. Dies sei immer Zielsetzung gewesen. Alles andere würde nicht den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung entsprechen.

 

Nach kritischer Anmerkung von Herrn Wolzenburg zur Transparenz der Beratungen des Verwaltungsrates, erklärt Herr Grothe, dass gegen ein öffentliches Tagen keine Probleme beständen.

 

Die Sorge von Herrn Wolzenburg, dass die Satzungsrechte doch bei der AöR bleiben würden, versucht Herr Dr. Ramrath dahingehend zu entkräften, dass die Aufstellung von Satzungen von grundlegender Bedeutung seien und der Rat somit hier immer im Geschäft wäre.

 

Herr Bögemann macht auf die erheblichen Bedenken des Landschaftsbeirates aufmerksam, dessen Fragenkatalog er mit Zustimmung des Vorsitzenden an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Herr Bihs äußert sich optimistisch, dass alle aufgeworfenen Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden könnten. Auch ist er der Auffasung, dass die bisherige SEH immer Wert auf eine breite Öffentlichkeitsarbeit gelegt habe und weiterhin legen werde. Des Weiteren erläutert er die derzeit zu geringen Vermarktungsmöglichkeiten von Holz in Hagen.

 

Herr Grothe führt aus, dass das Thema Forst für Herrn Bihs und ihn Neuland darstelle. Hier eine höhere Wertschöpfung erzielen zu können, wäre bisher an dem Umstand gescheitert, dass kein genehmigter Haushalt vorhanden sei und somit auch keine Investitionen in diesem Bereich hätten getätigt werden können. Dies sei aber Voraussetzung, um etwa auch Gewinne zu erzielen. Hier lägen die Vorteile eines betriebswirtschaftlich organisierten Betriebes wie der AöR.

 

Herr Meier fragt, welche Alternativen es gebe. Er sehe keine.

 

Für Herrn Dr. Ramrath gelte dies auch für die anderen Tätigkeitsfelder, die in die zukünftige größere AöR eingehen könnten. Es gebe kaum eine andere Alternative, um in Zukunft wirtschaftlicher zu arbeiten. Mit diesem Hintergrund seien auch die Konsolidierungsziele erarbeitet worden. Außerdem müssten in einem wirtschaftlich geführten Unternehmen nicht die haushaltsrechtlichen Fesseln berücksichtigt werden wie in der Kommune. Bei gegenteiliger Meinung bitte er doch die Gegner, andere Vorschläge zu machen. Diese habe er jedoch bisher nicht gehört.

 

Herr Bögemann hat den Eindruck, dass sich hier etwas verselbständige, was nachher nicht mehr eingeholt werden könne. Er schlage vor, den Landschaftsbeirat als unabhängiges Gremium zu nutzen, um sich um die Belange Landschaft, Wald und Natur zu kümmern und diese zu schützen. Vielleicht könnte diese Zusammenarbeit als Kompromisslösung wesentlich verbessert werden.   

 

Diese Alternative wird von Herrn Dr. Ramrath ausdrücklich begrüßt.

 

Frau Metz schlägt vor, die anstehende Entscheidung auf den Rat zu übertragen.

 

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung macht Herr Dr. Ramrath den nachfolgenden Beschlussvorschlag, gegen den keine Bedenken bestehen.

 

 

 

     

 

 

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss begleitet zustimmend das Erweiterungsvorhaben Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die in der heutigen Beratung ergänzten Punkte wie die Öffentlichkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates sollen das Projekt zusätzlich stärken. Eine Beschlussfassung wird dem Rat überlassen. 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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