01.02.2011 - 7 Erweiterung der Stadtentwässerung Hagen, Anstal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 01.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe erläutert, dass für die Beratung im
Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat die endgültige Fassung der Vorlage
vorliegen werde. Auch liege in der nächsten Woche die schriftliche
Stellungnahme der Finanzbehörde vor, die aller Voraussicht nach positiv im
Sinne der Anstalt öffentlichen Rechts ausfallen werde. Eine Frage im Zusammenhang
mit dem Krematorium Delstern stehe noch offen. Hier sei ein Ortstermin erforderlich.
Herr Dücker sieht derzeit keinerlei Probleme
mehr, so dass einer Zustimmung nichts mehr im Wege stehe, auch wenn von einigen
Seiten die mangelnde Mitwirkung der Politik bei Entscheidungen angemahnt
würde.
Lt. Herrn Wolzenburg bestehe diese Sorge sehr
wohl und es gebe auch unterschiedliche Auffassungen, wie dies ausgestaltet
werden solle. Dies betreffe den Bereich Beteiligung und in wie weit die
erbrachten Maßnahmen der AöR noch der politischen Beurteilung unterlägen. Wenn
man berücksichtige, wie dies bei der jetzigen SEH funktioniere, erwarte er für
die Zukunft nichts Gutes. Er verweise auf das Abwasserbeseitigungskonzept, dass
in bestimmten Abständen vorgestellt und politisch „durchgewinkt“
würde, um dann von den konkreten Maßnahmen nichts mehr zu hören. Bei Problemen
würde dann gesagt, dass habe die Politik ja beschlossen. Auch würde mit der
jetzt vorliegenden Satzung der Eindruck erweckt, dass der AöR die größtmögliche
Eigenständigkeit und Freiräume im Handeln ermöglicht werden solle, ohne
Beteiligung der politischen Gremien. Hier sollten nach seiner Meinung Hemmnisse
eingebaut werden und der Rat müsse die Möglichkeit haben, bestimmte Dinge an
sich zu binden.
Herr Klinkert verweist auf die Problematik, dass
in Zukunft Satzungen durch den Verwaltungsrat der AöR erlassen würden und die
städtischen Zuständigkeiten somit außer Kraft gesetzt würden. Auch der Einfluss
der Politik auf das operative Geschäft und die grundlegenden Entscheidungen
würde geschmälert. Es sähe so aus, als ob die städtischen politischen Gremien
nur noch vorberatenden Charakter hätten. Der Verwaltungsrat würde auch nicht
die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat wiedergeben. Auch belastbarere Zahlen hinsichtlich der
finanziellen Auswirkungen sollten vorgelegt werden.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Herr Dr. Ramrath verweist auf die in der Satzung
geregelte Weisungskompetenz des Rates. Dies stelle das stärkste Recht dar,
welches der Rat haben könne. Somit bedürfe die Aufstellung von Satzungen der
Weisung durch den Rat.
Diese Auffassung wird von Herrn Grothe nochmals
bestärkt, wobei er betont, dass auch die Rechte der Bezirksvertretungen
bestehen blieben. Dies sei immer Zielsetzung gewesen. Alles andere würde nicht
den gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung entsprechen.
Nach kritischer Anmerkung von Herrn Wolzenburg
zur Transparenz der Beratungen des Verwaltungsrates, erklärt Herr Grothe, dass
gegen ein öffentliches Tagen keine Probleme beständen.
Die Sorge von Herrn Wolzenburg, dass die
Satzungsrechte doch bei der AöR bleiben würden, versucht Herr Dr. Ramrath
dahingehend zu entkräften, dass die Aufstellung von Satzungen von grundlegender
Bedeutung seien und der Rat somit hier immer im Geschäft wäre.
Herr Bögemann macht auf die erheblichen Bedenken
des Landschaftsbeirates aufmerksam, dessen Fragenkatalog er mit Zustimmung des
Vorsitzenden an die Ausschussmitglieder verteilt.
Herr Bihs äußert sich optimistisch, dass alle
aufgeworfenen Fragen zur Zufriedenheit beantwortet werden könnten. Auch ist er
der Auffasung, dass die bisherige SEH immer Wert auf eine breite
Öffentlichkeitsarbeit gelegt habe und weiterhin legen werde. Des Weiteren
erläutert er die derzeit zu geringen Vermarktungsmöglichkeiten von Holz in
Hagen.
Herr Grothe führt aus, dass das Thema Forst für
Herrn Bihs und ihn Neuland darstelle. Hier eine höhere Wertschöpfung erzielen
zu können, wäre bisher an dem Umstand gescheitert, dass kein genehmigter
Haushalt vorhanden sei und somit auch keine Investitionen in diesem Bereich
hätten getätigt werden können. Dies sei aber Voraussetzung, um etwa auch
Gewinne zu erzielen. Hier lägen die Vorteile eines betriebswirtschaftlich organisierten
Betriebes wie der AöR.
Herr Meier fragt, welche Alternativen es gebe. Er
sehe keine.
Für Herrn Dr. Ramrath gelte dies auch für die
anderen Tätigkeitsfelder, die in die zukünftige größere AöR eingehen könnten.
Es gebe kaum eine andere Alternative, um in Zukunft wirtschaftlicher zu
arbeiten. Mit diesem Hintergrund seien auch die Konsolidierungsziele erarbeitet
worden. Außerdem müssten in einem wirtschaftlich geführten Unternehmen nicht
die haushaltsrechtlichen Fesseln berücksichtigt werden wie in der Kommune. Bei
gegenteiliger Meinung bitte er doch die Gegner, andere Vorschläge zu machen.
Diese habe er jedoch bisher nicht gehört.
Herr Bögemann hat den Eindruck, dass sich hier
etwas verselbständige, was nachher nicht mehr eingeholt werden könne. Er
schlage vor, den Landschaftsbeirat als unabhängiges Gremium zu nutzen, um sich
um die Belange Landschaft, Wald und Natur zu kümmern und diese zu schützen.
Vielleicht könnte diese Zusammenarbeit als Kompromisslösung wesentlich
verbessert werden.
Diese Alternative wird von Herrn Dr. Ramrath
ausdrücklich begrüßt.
Frau Metz schlägt vor, die anstehende
Entscheidung auf den Rat zu übertragen.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung macht
Herr Dr. Ramrath den nachfolgenden Beschlussvorschlag, gegen den keine Bedenken
bestehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss begleitet
zustimmend das Erweiterungsvorhaben Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die in
der heutigen Beratung ergänzten Punkte wie die Öffentlichkeit der Sitzungen des
Verwaltungsrates sollen das Projekt zusätzlich stärken. Eine Beschlussfassung
wird dem Rat überlassen.
Anlagen zur Vorlage
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