01.02.2011 - 14 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage von Herrn Wolzenburg erklärt Herr Grothe, dass sich die Zielrichtung im Lauf des Verfahrens entwickeln solle. Mit der Einleitung des Verfahrens gebe es zunächst eine Steuerungsmöglichkeit für die Nutzungen, da bereits Bauabsichten beständen. Hier handele es sich um einen hochwertigen erhaltungswerten Bereich, ein Kleinod, welches auch noch fortentwickelt werden könnte. Dies bedeute aber auch eine vernünftige Gestaltung.  Er gehe davon aus, dass es sich hier um ein langes intensives Verfahren handeln werde, auch unter Beteiligung der Landesdenkmalbehörde. Auch ein Workshop sei vorgesehen. Über die weitere Vorgehensweise würde zu gegebener Zeit hier im Ausschuss berichtet.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66   - Goldene Pforte -.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.

 

c) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11   (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45, beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächste Verfahrensschritte sind die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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