09.12.2004 - 14 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) - Ortseingang Reh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 09.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf die Bedenken von Frau Kingreen
hinsichtlich der möglichen Lärmproblematik im Mischgebiet erläutert Herr
Schädel, es bestehe derzeit ein Bplan für das Gebiet für eine 8geschossige
Bebauung, die mit dieser Vorlage zurückgenommen werden solle. Der Bereich sei
geteilt, so dass die Renaturierung des Hasselbaches in einem förmlichen
Verfahren parallel weiter geführt werden könne. Dabei handele es sich nach
Mitteilung von Herrn Schürg um ein langjähriges Verfahren.
Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des
Bebauungsplanentwurfes in Teil 1 und
Teil 2.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11/99; Teil 1
Ortseingang Reh liegt in der Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1 und Flur 14.
Die Abgrenzung verläuft:
Þ im Westen unter Einbeziehung der Verbandsstraße vom
Grundstück Feuerwache-Ost bis in Höhe des Ein- und Ausfahrtsbereiches der
Autobahn A 46,
Þ im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich der
Autobahn A 46, weiter in östliche Richtung unter Einbeziehung der Straßen
Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,
Þ im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und 17
bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und
Þ von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter Einbeziehung
der Straßenflächen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur Verbandsstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Zu b)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses
und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu c):
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Be-kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt
geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den
Überleitungsvorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche
Auslegung des im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplanentwurfes Nr. 11/99
(516), Teil 1 – Ortseingang Reh - nebst Begründung vom 20.10.2004, die
als Anlage Bestandteil dieser Vorlage ist.
