09.12.2004 - 14 Bebauungsplan Nr. 11/99 (516) - Ortseingang Reh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Auf die Bedenken von Frau Kingreen hinsichtlich der möglichen Lärmproblematik im Mischgebiet erläutert Herr Schädel, es bestehe derzeit ein Bplan für das Gebiet für eine 8geschossige Bebauung, die mit dieser Vorlage zurückgenommen werden solle. Der Bereich sei geteilt, so dass die Renaturierung des Hasselbaches in einem förmlichen Verfahren parallel weiter geführt werden könne. Dabei handele es sich nach Mitteilung von Herrn Schürg um ein langjähriges Verfahren.

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Beschluss:

Zu a):    

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Bebauungsplanentwur­fes in Teil 1 und
Teil 2.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 11/99; Teil 1 Ortseingang Reh liegt in der Gemarkung Hohen­limburg, Flur 1 und Flur 14. 

Die Abgrenzung verläuft:

Þ    im Westen unter Einbeziehung der Verbandsstraße vom Grundstück Feuerwache-Ost bis in Höhe des Ein- und Aus­fahrtsbe­reiches der Autobahn A 46,

Þ    im Süden parallel zum Ein- und Ausfahrtsbereich der Autobahn A 46, weiter in öst­liche Richtung unter Einbeziehung der Straßen Alter Reher Weg und Auf dem Bauloh bis zum Einmündungsbereich Wieckenhof,

Þ    im Osten parallel zu den Flurstücken 828, 829 und 17 bis zum Mündungsbereich Alter Reher Weg / Wannebachstraße und

Þ    von diesem Punkt aus wieder nach Westen unter Einbe­ziehung der Straßenflä­chen Alter Reher Weg und Am Paulshof bis zur Verbandsstraße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlusses.

 

 

Zu b)

 

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs.6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Zu c):

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Be-kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I. S.1359) i.V.m. den Überleitungs­vorschriften des § 244 Abs.2 S. 1 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des im Sit­zungssaal aufgehängten Bebau­ungsplanentwurfes Nr. 11/99 (516), Teil 1 – Ortsein­gang Reh - nebst Be­gründung vom 20.10.2004, die als Anlage Bestandteil dieser Vor­lage ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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