08.12.2010 - 5.3 Anfrage der BfH zur Überprüfung der Abbautiefe ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 08.12.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- 161 Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Herr Dr. Braun berichtet, dass von Rheinkalk eine allgemein gehaltene Antwort erfolgt sei. Aufgrund eines alten Genehmigungsbescheides der Bezirksregierung Arnsberg vom 17.06.2005 wird es der Fa. Rheinkalk aufgegeben, regelmäßig die Abbautiefe in Form einer Luftbildbefliegung zu dokumentieren. Aufgrund dieses Bescheides wurde bei der Fa. Rheinkalk nachgehakt und um Vorlage dieser Nachweise gebeten mit Stempel eines öffentlichen Vermessers. Die zwischenzeitlich vorgelegten Nachweise erläutert Herr Dr. Braun anhand des aushängenden Planes.
Die Wünsche und Anregungen der Fa. Rheinkalk sowie der Bürger und der Politik im Rahmen eines neuen Genehmigungsbescheides werden im kommenden Jahr behandelt werden.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen gebe es derzeit keine Bedenken oder Anhaltspunkte dafür, dass die bereits genehmigte Abbautiefe überschritten worden sei.
Herr Dr. Braun sehe hier keine Bedenken, diese Nachweise auch ohne Bestätigung eines öffentlichen Vermessers anzuerkennen.
Herr Leisten fragt nach der Höhe des parallel liegenden Lennebettes. Herr Dr. Braun teilt hierzu mit, dass man mit der neuen Tiefe unter dem Lennebett liege.
Herr Schmidt fragt nach den Kosten eines Gutachters. Herr Dr. Braun geht davon aus, dass die Summe in die Tausende gehe, je nach Einbeziehung vorhandener oder neu zu erstellender Daten.
Frau Budde fragt nach dem neuen Verfahren und ob dieses nicht den Istzustand feststelle. Herr Dr. Braun merkt an, dass es in dem neuen Verfahren um einen wesentlich größeren Vertiefungseingriff, verbunden mit verschiedensten Gutachen, gehe.
Das Verfahren werde der Bezirksvertretung im „Gesamtpaket“ vorgestellt.
Frau Buddeberg fragt, ob der neu anstehende Prozess eine jetztige Überprüfung erübrigen würde. Herr Dr. Braun sieht keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer derzeitigen Überprüfung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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40,9 kB
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